Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL)
Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL)
Mit der EG - Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG (EG-WRRL), die am 22. Dezember 2000 in Kraft getreten ist, wurde ein modernes Instrument für den Gewässerschutz in Europa geschaffen. Bis dahin war der Gewässerschutz geprägt durch mehr als 30 Richtlinien, die sich aber nur sektoral mit einzelnen Aspekten befassten (z.B. die Kommunalabwasser-, die Trinkwasser- oder die Badegewässerrichtlinie). Mit der EG-WRRL liegt ein einheitlicher Ordnungsrahmen der Gemeinschaft in der Wasserpolitik vor und damit eine Grundlage für ein gemeinsames wasserwirtschaftliches Handeln in Europa. Die Vorgaben der WRRL müssen in nationales Recht umgesetzt werden.
Mehr unter Historie & Richtlinientext
Die EG-WRRL beinhaltet im Wesentlichen zwei Zielstellungen:
- Die Schaffung eines Ordnungsrahmens für die europäische Wasserwirtschaft durch Ablösung sektoraler Richtlinien (nach 7 bzw. 13 Jahren) und Bündelung des wasserwirtschaftlichen Handelns in Maßnahmenprogrammen bzw. Bewirtschaftungsplänen.
- Die Erreichung eines guten Gewässerzustandes in allen Gewässern der EU, sprich in Oberflächengewässern (das sind Flüsse, Bäche, Seen) einschließlich der Küsten- und Übergangsgewässer sowie im Grundwasser, innerhalb von 15 Jahren. Bei den Oberflächengewässern ist dafür insbesondere die Funktion der Gewässer als Lebensraum zu betrachten. Für künstliche oder durch Einwirkungen von Menschen erheblich veränderte Gewässer können hinsichtlich der Ökologie geringere Anforderungen, "das gute ökologische Potential", gelten.
Die Richtlinie enthält für die Gewässerbewirtschaftung auch in Deutschland wichtige neue Instrumente:
- Die EG-WRRL ist eine Nachhaltigkeitsrichtlinie - den sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Menschen sowie den geographischen und klimatischen Gegebenheiten ist Rechnung zu tragen.
- Die Gewässer sind Flussgebiets bezogen zu bewirtschaften, das heißt von der Quelle bis zur Mündung mit allen Zuflüssen. Ausschlaggebend sind somit nicht mehr Staats- und Ländergrenzen, sondern die Grenzen der hydrologischen Einzugsgebiete. Die meisten der für Deutschland relevanten 10 Flussgebietseinheiten (Donau, Rhein, Maas, Ems, Weser, Elbe, Eider, Oder, Schlei/Trave und Warnow/Peene) liegen in den Hoheitsgebieten mehrerer Länder, EU-Mitgliedstaaten oder -beitrittsstaaten. Niedersachsen liegt in den Flussgebietseinheiten Ems, Weser, Elbe und Rhein; keine dieser Flussgebietseinheiten kann allein von Niedersachsen bewirtschaftet werden.
Mehr unter Flussgebiete
- Die EG-WRRL beinhaltet ganzheitliche Bewertungsansätze. Für Oberflächengewässer soll zukünftig sowohl der gute ökologische als auch der gute chemische Zustand erreicht werden. Die EG-WRRL verstärkt bei Beibehaltung des Emissionsprinzips die Bewirtschaftung der Gewässer nach Immissionsaspekten. Der gute chemische und der gute mengenmäßige Zustand ist das für das Grundwasser zu erreichende Ziel. Die EG-WRRL ermöglicht die Auswahl geeigneter Maßnahmen auch aus anderen Politikbereichen und nach Kosteneffizienzkriterien, um die Ziele zu erreichen.
- Bei dem Erreichen der Bewirtschaftungsziele spielen ökonomische Instrumente eine wesentliche Rolle (Artikel 10 der EG-WRRL).
Mehr unter Ökonomische Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie
- Um den guten Gewässerzustand zu erreichen, sind als Instrumente national und international koordinierte Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne vorgesehen. Hier sind ggf. auch Maßnahmen zu ergreifen, die über den Bereich der Gewässerbewirtschaftung im engeren Sinne hinausgehen, zum Beispiel in Bezug auf den Naturschutz, die Landbewirtschaftung, die Fischerei oder die Schifffahrt.
- Die EG-WRRL fordert bei der Erstellung der Bewirtschaftungspläne eine frühzeitige und kontinuierliche Information und Anhörung der Öffentlichkeit in der gesamten Flussgebietseinheit. Dazu wurden Gebietsforen veranstaltet, die der Informationsweitergabe aber auch zur Diskussion dienten.
- Im Rahmen der Aufstellung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für den 3. Bewirtschaftungszeitraum 2021 bis 2027 fand wie für die vergangenen Bewirtschaftungszeiträume ein Flussgebietsforum statt. Es wurde pandemiebedingt eine online-Veranstaltung am 28.05.2021 durchgeführt und für alle Flussgebietseinheiten Rhein, Ems, Weser und Elbe gleichzeitig.
Mehr unter Flussgebietsforum
- Gemäß Kabinettsbeschluss der Landesregierung vom Dezember 2004 wurden Gebietskooperationen in den Bearbeitungsgebieten Elbe, Ems, Rhein und Weser eingerichtet. Die Gebietskooperationen befassen sich mit den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen und Aufgabenstellungen aus dem NWG sowie den aus ihrer Sicht geeigneten Lösungen.
Mehr unter Gebietskooperationen in Niedersachsen
- Die EG-WRRL enthält verbindliche Fristen für die erforderlichen Arbeiten und das Erreichen der Ziele. Wesentliche Fristsetzungen: Umsetzung in nationales Recht bis Ende 2003, Durchführung der Bestandsaufnahme bis Ende 2004, ab Dezember 2006, Anhörung der Öffentlichkeit, Aufstellung der Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne bis Ende 2009, Erreichung des Ziels eines guten Gewässerzustandes, von Ausnahmen und Verlängerungsmöglichkeiten abgesehen, bis Ende 2015. Ebenso wird in der EG-WRRL ein klarer Turnus zur Aufstellung und Umsetzung der künftigen, jeweils für sechs Jahre gültigen Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne vorgegeben.
Der gute Zustand der Oberflächengewässer und des Grundwassers sollte bis 2021 erreicht sein. Es stellte sich heraus, dass dies ein allzu ambitioniertes Ziel ist. Wir befinden wir uns nunmehr im 3. und damit letzten Bewirtschaftungszeitraum. Die Bewirtschaftungszeitraum dauert von 2021-2027. Gleichwohl ist vorauszusehen, dass größere Maßnahmen in diesen Zeitraum nicht abgeschlossen sein können. Daher geht Niedersachsen den Weg der Vollplanung. Damit werden Maßnahmen in die Planung aufgenommen, die für die Zielerreichung erforderlich sind, aber bis 2027 nicht abgeschlossen sein können. Die Entwürfe der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme der Flussgebietseinheiten sind erstellt und zur Anhörung im Internet veröffentlicht. Die Anhörung erfolgt in dem Zeitraum 22.12.2020 bis 21.06.2021.
Die Unterlagen sind auf der Internetseite des NLWKN einsehbar: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/startseite/wasserwirtschaft/eg_wasserrahmenrichtlinie/umsetzung_der_eg_wrrl_in_niedersachsen/offentlichkeitsbeteiligung.html
An der Aller in Hülsen
Artikel-Informationen
erstellt am:
12.03.2007
zuletzt aktualisiert am:
04.06.2021