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Rechtsvorschriften Natur & Landschaft
EU-Recht
Synopse Darstellung des BNatSchG sowie NNatSchG
Das Bundesnaturschutzgesetz - früher im Wesentlichen Rahmenrecht - trifft jetzt durchgängig unmittelbar geltende Regelungen. Das Niedersächsische Naturschutzgesetz enthält Vorschriften, die das Bundesnaturschutzgesetz ergänzen oder von diesem abweichen. Eine synoptische Darstellung der korrespondierenden Vorschriften finden Sie hier.
Bundes-Recht
Hinweis:
Zum 01.03.2010 sind das Naturschutzrecht des Bundes und des Landes Niedersachsen gesetzlich neu geregelt worden.Das Bundesnaturschutzgesetz - früher im Wesentlichen Rahmenrecht - trifft jetzt durchgängig unmittelbar geltende Regelungen. Das Niedersächsische Naturschutzgesetz enthält Vorschriften, die das Bundesnaturschutzgesetz ergänzen oder von diesem abweichen. Eine synoptische Darstellung der korrespondierenden Vorschriften finden Sie hier.
Bundes-Recht
Niedersächsisches Recht
- Niedersächsisches Naturschutzgesetz – NNatSchG (VORIS)
- Gesetz über den Nationalpark "Harz (Niedersachsen)" (NPGHarzNI)
- Staatsvertrag über die gemeinsame Verwaltung der Nationalparke Harz - VORIS
- Gesetz zum Staatsvertrag über die gemeinsame Verwaltung der Nationalparke Harz
- Gesetz über den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer (NWattNPG)
- Gesetz über das Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue (NElbtBRG)
- Niedersächsische Kormoranverordnung (NKormoranVO)
- VO Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege (ZustVO-Naturschutz)
- Niedersächsische Verordnung über das Kompensationsverzeichnis (NKompVzVO)
- VO über den Erschwernisausgleich für Dauergrünland in geschützten Teilen von Natur und Landschaft
- VO über den Erschwernisausgleich für Wald in Natura 2000-Gebieten (ErschwernisausgleichsVO-Wald)