Luftreinhaltepläne
Seit 2007 sind in Niedersachsen die Kommunen für die Aufstellung von Luftreinhalteplänen nach der 39. BImSchV zuständig. Sie sind verpflichtet, für Gebiete, in denen Grenzwertüberschreitungen festgestellt werden, Luftreinhaltepläne aufzustellen und die erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität darin festzuschreiben.
Der erste Luftreinhalteplan wurde in Niedersachsen bereits im Jahr 2006 für die Stadt Burgdorf erstellt. Damals lag die Zuständigkeit für die Erstellung von Luftreinhalteplänen noch beim Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz.