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Flugplatz Hannover

Für den Flugplatz Hannover wurde im Landesraumordnungsprogramm (LROP) ein Siedlungsbeschränkungsbereich festgesetzt. Innerhalb dieses Bereiches dürfen in Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen keine neuen Flächen bzw. Gebiete für Wohnnutzungen und besonders lärmempfindliche Einrichtungen dargestellt oder festgesetzt werden. Zweck dieser Regelung ist es, den Lärmkonflikt zwischen Flughafen und Wohnbebauung zu vermeiden.

Bei der Neufestlegung des Siedlungsbeschränkungsbereiches (SBB) für den Verkehrs­flughafen Hannover wurde die „Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Flugplätzen" (VBUF) verwendet, die auch für die Lärmkartierung nach der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) als Berechnungsverfahren eingesetzt wird. Im Gegensatz zur 34. BImSchV wurde jedoch mittels VBUF nicht der Ist-Zustand, sondern der Prognose-Zustand, und zwar das Jahr 2020, zugrunde gelegt. Der Siedlungsbeschränkungsbereich ist definiert für den Lärmindex LDEN > 55 dB.

Allen Berechnungen von Fluglärm (s. a. Lärmschutzbereich und/oder strategische Lärmkarten) liegen bestimmte An- und Abflugrouten sogenannte Flugverfahren zugrunde. Die Festlegung erfolgt durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) auf Vorschlag der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) nach vorheriger Beratung durch die örtliche Fluglärmkommission. Neben der sicheren Betriebsabwicklung steht dabei insbesondere die Reduzierung der Fluglärmbelastung in den Wohngebieten der Region im Mittelpunkt der Bemühungen.

Jedoch unterliegen die Flugverfahren, insbesondere durch Wettereinflüsse und Unsicherheiten der Boden- und Bordsysteme aufgrund technischer Gegebenheiten, gewissen navigatorischen Toleranzen. Daher ergeben sich in der Realität Abweichungen von der Idealroute, sogenannte Flugkorridore, innerhalb derer, mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit, Flugbewegungen zu erwarten sind.

Die Flugkorridore werden nicht für die Navigation von Luftfahrzeugen verwendet und sind nicht rechtsverbindlich. Sie unterscheiden sich auch von den sogenannten Flugerwartungsgebieten, die nach Vorgaben der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) festgelegt werden.

Die nebenstehende Darstellung dient interessierten Bürgern als Orientierungshilfe dafür, in welchen Gebieten auch außerhalb des Siedlungsbeschränkungsbereiches in der weiteren Umgebung des Verkehrsflughafens Hannover mit Flugverkehr zur rechnen ist. Sie ist aber keine Grundlage für die Bewertung, ob ein Flug ordnungsgemäß durchgeführt wurde.

 

Siedlungsbeschränkungsbereich und Flugstreckenkorridore Flugplatz Hannover

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