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Niedersächsische Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Hannover-Langenhagen

Für den Flughafen Hannover-Langenhagen wurde ein Lärmschutzbereich durch Verordnung festgesetzt. Das Niedersächsische Kabinett hat die Verordnung am 07.September 2010 verabschiedet. Sie ist im Niedersächsischen Gesetzes- und Verordnungsblatt (Nds. GVBI) Nr. 22 vom 14.09.2010 S. 326 veröffentlicht.

Der Lärmschutzbereich beruht auf einer Prognose des Verkehrsaufkommens für die Flugbewegungen der sechs verkehrsreichsten Monate für das Jahr 2020 während der Tag- und Nachtstunden.

Auf Grundlage der Prognose erfolgte die Erstellung eines Datenerfassungssystems (DES) für den Flughafen Hannover gemäß dem "Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm" in der Fassung vom 31.10.2007 und der "Anleitung zur Datenerfassung über den Flugbetrieb (AzD 2008)"

Mit diesem DES sind die Berechnungen zur Ermittlung der Lärmschutzbereiche erfolgt.

Die 2. Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung - 2. FlugLSV) regelt u.a. die Erstattung von Aufwendungen für baulicheSchallschutzmaßnahmen. Dies geschieht auf Basis von berechneten Isophonen-Bändern, die sie den nachfolgenden Karten Maßstab 1:5.000 entnehmen können.


Nacht: Tag:

Nacht_Blatt1 Tag_Blatt1
Nacht_Blatt2 Tag_Blatt2
Nacht_Blatt3 Tag_Blatt3
Nacht_Blatt4 Tag_Blatt4
Nacht_Blatt5 Tag_Blatt5
Nacht_Blatt6

Ob Sie Aufwendungen für den baulichen Schallschutz ersetzt bekommen, klären Sie bitte mit der zuständigen Baugenehmigungsbehörde.

Überprüfung des Lärmschutzbereiches für den Verkehrsflughafen Hannover-Langenhagen

Im Jahr 2021 wurde die turnusgemäße Überprüfung des Lärmschutzbereiches abgeschlossen. Grundlage war eine Luftverkehrsprognose für das Jahr 2030 sowie deren durch die Corona-Pandemie bedingte Anpassung.

- 190715_HAJ_Schlussbericht_Verkehrsprognose 2030.pdf

- 190712_Ergebnistabellen

- Entwicklung_S_5_2_von_2018-2030_neu_Corona

- Ergebnistabelle_IFR_Harm_nach_AzD_Ziffer_4_Anpassung_Corona

- Prognose_2030_neu_Corona

- Prognoseänderung_DES_2030_Corona_Erläuterung


Auf dieser Grundlage erfolgte die Erstellung eines Datenerfassungssystems (DES) als Basis für die rechnerische Überprüfung.

- DES-EDDV_2030_V1.1_OTSD_07.04.2021_Dokumentation_V1.3

- DES-EDDV_2030_V1.1_OTSD_12.02.2021_Datenblätter


Die rechnerische Überprüfung lieferte an den Grenzen der Tagschutzzone 1 und der Nachtschutzzone des bestehenden Lärmschutzbereiches keine Pegeländerungen, welche die maßgebliche Schwelle von 2,0 dB (s. § 4 Abs. 5 Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm und AzB 2008) erreichten. Das Flughafenbetriebsgelände gehört nicht zum Lärmschutzbereich. Die dort liegenden Punkte in der kartografischen Darstellung dienen lediglich der Information.

- Bericht_EDDV_Überprüfung


Bewertung:

Im Ergebnis hat die Überprüfung des Lärmschutzbereiches für den Verkehrsflughafen Hannover-Langenhagen ergeben, dass dieser nicht neu festzusetzen ist. Unabhängig davon wird anhand der Fluglärmüberwachungsmessungen laufend überprüft, ob eine wesentliche Änderung der Lärmbelastung im Sinne des Fluglärmschutzgesetzes in der Nachbarschaft des Flughafens festzustellen ist.

asa  

Fluglärmschutzzonen 1:50.000

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