Bioabfall
Bioabfälle machen einen Großteil des Abfallaufkommens aus privaten Haushaltungen aus. Eine weitgehende Bioabfallerfassung kann erheblich zur Reduzierung des Restabfallaufkommens in diesem Bereich beitragen.
In Niedersachsen wird daher der Ansatz verfolgt, durch eine möglichst flächendeckende Sammlung von Bioabfällen sowie anschließender Kompostierung oder Vergärung das Volumen der zu beseitigenden Abfälle zu verringern. Die Verwertung von Bioabfällen ist deshalb wesentlicher Bestandteil der niedersächsischen Entsorgungskonzeption für Siedlungsabfall. Die Landkreise, kreisfreien Städte und anderen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind durch das Niedersächsische Abfallgesetz verpflichtet, besondere Anstrengungen zur Trennung und Verwertung insbesondere von kompostierbaren Abfällen (Bioabfällen) zu ergreifen. Sie haben sich dieser Aufgabe angenommen und die weitgehend flächendeckende Sammlung von Bioabfällen Zug um Zug umgesetzt und geeignete Anlagen zur Behandlung dieser Abfälle errichtet oder Dritte mit der Erfassung und Verwertung dieser Abfälle beauftragt.