Artikel-Informationen
erstellt am:
01.03.2011
zuletzt aktualisiert am:
16.02.2016
Im Rahmen des akustischen Immissionsschutzes werden folgende Geräuschquellenarten unterschieden:
Für jede Geräuschquellenart existieren in Abhängigkeit der Gebietsart unterschiedliche Immissionswerte: Grenzwerte, die es nicht zu überschreiten gilt.
Zum Schutz vor Lärm in Kurgebieten wird darüber hinaus den Kurgebietsgemeinden durch das neue niedersächsische Lärmschutzgesetz die Möglichkeit eingeräumt, einen erweiterten Lärmschutz festzulegen.
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01.03.2011
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16.02.2016