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Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm

Zweck des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) ist es, die Allgemeinheit und die Nachbarschaft vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und Belästigungen zu schützen. Daher sieht es das Gesetz vor, in der Umgebung von Flugplätzen bauliche Nutzungsbeschränkungen und baulichen Schallschutz sicherzustellen.

Zur Erfüllung dieses Zweckes müssen im Umfeld bestimmter Flugplätze aufgrund der Vorgaben des § 4 Abs. 1 FluLärmG Lärmschutzbereiche festgesetzt werden. Wenn es der Schutz der Allgemeinheit erfordert, sollen nach § 4 Abs. 8 FluLärmG aber auch für andere Flugplätze Lärmschutzbereiche festgesetzt werden.

Bei einem Lärmschutzbereich handelt es sich um ein Gebiet außerhalb des Flugplatzgeländes, das durch verschiedene Schutzzonen bestimmt wird. Der Lärmschutzbereich wird in Abhängigkeit von der Höhe der Fluglärmbelastungen am Tag und in der Nacht in zwei Tag-Schutzzonen und eine Nacht-Schutzzone untergliedert.

  • Die 1. Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung (1. FlugLSV )legt die Datenerfassung und das Berechnungsverfahren für die Festsetzung von Lärmschutzbereichen fest,
  • Die 2. FlugLSV regelt neben den Anforderungen an die Qualität des baulichen Schallschutzes auch Art und Umfang der erstattungsfähigen, vom Flugplatzbetreiber zu übernehmenden Aufwendungen für die schallschutztechnische Nachrüstung des Wohnungsbestands, wenn dieser von einem neuen Lärmschutzbereich erfasst wird.
  • Die 3. FlugLSV regelt bei neuen oder wesentlich geänderten Flugplätzen auch die Möglichkeit, Entschädigungen für die Beeinträchtigung des Außenwohnbereichs zu bekommen.

Die Festsetzung der Lärmschutzbereiche erfolgt durch Rechtsverordnung der Länder.

Gemäß Zuständigkeitsregelung (ZustVO-Umwelt-Arbeitsschutz) sind für die Festsetzung erstattungsfähiger Aufwendungen in Niedersachsen die Landkreise, kreisfreien Städte und große selbstständige Städte / andere Gemeinden zuständig, denen die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde obliegen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.03.2011
zuletzt aktualisiert am:
12.12.2018

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