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Open Government: Offenes Verwaltungshandeln

Das Schlagwort „OpenGovernment“ gewinnt, aus dem angelsächsischen Raum kommend, auch im deutschen Verwaltungshandeln zunehmende Bedeutung. Auf Bundesebene spiegeln dies zum Beispiel das E-Government-Gesetz (EGovG) sowie das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wider.

Ziel des EGovG ist es, durch den Abbau bundesrechtlicher Hindernisse die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zu erleichtern. Das Gesetz soll dadurch über die föderalen Ebenen hinweg Wirkung entfalten und Bund, Ländern und Kommunen ermöglichen, einfachere, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste anzubieten.

Das IFG des Bundes ist das zentrale deutsche Gesetz zur Informationsfreiheit auf Bundesebene und gewährt jeder Person einen voraussetzungslosen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden. Auch zahlreiche Länder haben mittlerweile Informationsfreiheitsgesetze verabschiedet. In Niedersachsen befindet sich ein Gesetzentwurf in Vorbereitung.

Wenngleich eine gesetzliche Grundlage in Niedersachsen bislang fehlt, liefern unsere Informationssysteme bereits heute Daten an einschlägige nationale Infrastrukturen wie das Datenportal für Deutschland „GovData“ und wir bemühen uns, Daten und Dienste sowohl auf die fachlichen als auch auf die technischen Anforderungen aus diesem Bereich auszurichten. Ein großer Teil unseres Datenangebots wird unter der offenen „Datenlizenz Deutschland Namensnennung“ veröffentlicht.


Artikel-Informationen

erstellt am:
16.02.2016

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