Artikel-Informationen
erstellt am:
04.12.2019
Ziel der Anlagensicherheit und Störfallvorsorge ist es, in Industriebetrieben schwere Unfälle mit gefährlichen Stoffen zu vermeiden sowie die Unfallfolgen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu begrenzen. Wie schwerwiegend die Folgen entsprechender Störfälle für Menschen und Umwelt sein können, haben z.B. die Ereignisse in Seveso, Bhopal und Enschede gezeigt.
Zur Verhütung solcher Unfälle hat die Europäische Union die Seveso-III-Richtlinie erlassen; in Deutschland wurde sie u.a. durch die Störfall-Verordnung umgesetzt. Betriebe, in denen gefährliche Stoffe oberhalb einer bestimmten Mengenschwelle vorhanden sind (Betriebsbereiche), haben sowohl hohe technische als auch organisatorische Anforderungen zu erfüllen.
Um das bestehende hohe Schutzniveau sicherzustellen, ist darüber hinaus eine systematische Überwachung dieser Betriebsbereiche gefordert. Hierzu ist ein entsprechender Überwachungsplan aufzustellen. Zu prüfen ist auch, ob bei den Betriebsbereichen eine gegenseitige Beeinflussung möglich ist (Domino-Effekt), und ob umgebungsbedingte Gefahrenquellen zu berücksichtigen sind.
In Niedersachsen unterliegen 832 Betriebsbereiche diesen Anforderungen (Stand 30.06.2019).
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04.12.2019