Artikel-Informationen
erstellt am:
04.12.2019
Die Richtlinie über Industrieemissionen ist das zentrale europäische Regelwerk zur Minderung der Emissionen aus Industrieanlagen. Die industriellen Anlagen, die unter den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, tragen in erheblichem Maße zur Umweltverschmutzung, zur Abfallentstehung und zum Energieverbrauch bei und sind als besonders umweltrelevant anzusehen.
Zur Schaffung einheitlicherer Umweltstandards in Europa und der Erreichung eines hohen Schutzniveaus für die Umwelt insgesamt stellt die Richtlinie Anforderungen zur integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowohl in den Bereichen Immissionsschutz, Abfallrecht als auch Wasserrecht. Sie sieht ferner eine systematische Überwachung der Anlagen vor; hierzu ist ein entsprechender Überwachungsplan aufzustellen.
In Niedersachsen zählen 915 Industrieanlagen sowie 1319 Tierhaltungsanlagen (Stand 30.06.2019) zu diesen besonders umweltrelevanten Anlagen.
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04.12.2019