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Wasserversorgung

In Niedersachsen sind rund 99,4 Prozent der Bürgerinnen und Bürger an eine zentrale Wasserversorgung angeschlossen. Dabei haben sich die Städte und Gemeinden dieser Aufgabe als freiwillige Leistung der Daseinsvorsorge angenommen und in der Regel die Aufgabe entweder selbst wahrgenommen, oder in Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden Wasserversorgungsverbände gegründet. Träger der Wasserversorgung in Niedersachsen sind Wasser- und Bodenverbände, Zweckverbände, Kommunale Eigengesellschaften, Eigen- und Regiebetriebe der Gemeinden, Gemischt öffentlich-privatwirtschaftliche Gesellschaften, z. B. AG, GmbH, Privatrechtliche Gesellschaften. Die Trinkwasserversorgung in Niedersachsen und damit die Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung wird von 262 Wasserversorgungsunternehmen (WVU) wahrgenommen. Davon verfügen 225 Unternehmen über eine eigene Wassergewinnung. 71 Prozent der gesamten WVU in Niedersachsen fördern mehr als 200.000 Kubikmeter Wasser pro Jahr (mündliche Mitteilung, LSN 2015).

Dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU), in seiner Funktion als oberste Wasserbehörde des Landes, werden gemäß Niedersächsischem Wassergesetz (NWG) umfangreiche Aufgaben im Bereich der Wasserversorgung zugeordnet. Insbesondere gehören hierzu die Aufstellung ordnungsrechtlicher Vorgaben und Regelungen in Form von Erlassen sowie die Fach- bzw. Rechtsaufsicht auf nachgeordnete Behörden und Institutionen. Auch die Bearbeitung von Landtagseingaben, Petitionen und Bürgeranfragen sind in diesem Zusammenhang zu nennen.

Einige Themenbereiche erfordern - aufgrund übergreifender Fragestellungen - darüber hinaus Abstimmung und Beteiligung mit Behörden anderer Ministerien. In Bezug auf die Wasserpreisgestaltung beispielsweise mit der zuständigen Landeskartellbehörde beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. Bezogen auf die Trinkwasserqualität (nicht gefördertes Rohwasser, sondern für den Verzehr aufbereitetes Trinkwasser), also des Wassers „zwischen Wasserwerk und Wasserzähler“, erfolgt die Abstimmung mit dem für die Einhaltung der Wasserhygienestandards – nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung – zuständigen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (siehe weitere Informationen).

Zuständige Vollzugsbehörden für die Erteilung von Wasserrechten - auf Grundlage des derzeit zu aktualisierenden Erlasses zur mengenmäßigen Bewirtschaftung des Grundwassers (siehe Mengenmäßige Bewirtschaftung des Grundwassers) - sind die unteren Behörden der Landkreise, kreisfreien Städte und der Region Hannover. Der NLWKN, als Fachbehörde des MU, erteilt Wasserrechte für Entnahmen aus Oberflächengewässern, wie den Harztalsperren (siehe Abbildung 1).

Zum Zwecke der öffentlichen Wasserversorgung wurden in Niedersachsen 2013 rund 557 Millionen Kubikmeter Wasser gefördert. Das Wasser wurde zu rund 86 Prozent aus dem Grundwasser gefördert, während rund 11 Prozent aus den Harztalsperren abgeleitet wurden. Die übrigen 3 Prozent entfielen auf Fluss- und Quellwasser sowie Uferfiltrat (Quelle: Statistische Berichte Niedersachsen Q I 1 -3j / 2013 Landesamt für Statistik Niedersachsen)

Das in Niedersachsen geförderte Grundwasser ist allgemein von hoher Qualität und entspricht in der Regel ohne weitere Aufbereitung den strengen Anforderungen der Trinkwasserverordnung. Damit das auch so bleibt, hat der Schutz der Trinkwasserressourcen eine hohe Priorität. Dabei ist die Ausweisung aller Wasserschutzgebiete erklärtes Ziel der niedersächsischen Landesregierung (siehe Wasserschutzgebiete). Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft ist die Unterstützung durch Kooperationen von herausragender Bedeutung (siehe Trinkwasserschutz-Kooperationen). Im Zuge des Trinkwasserschutzes sowie in anderen Bereichen (Beispiel Kennzahlen, siehe weitere Informationen) erfolgt des Weiteren eine Zusammenarbeit mit den Verbänden der Wasserversorgungswirtschaft.

Der Wasserverbrauch der Haushalte hat, wie in Abbildung 2 dargestellt, in den letzten Jahren sehr stark abgenommen. Dies ist vor allem auf den Einsatz Wasser sparender Haustechnik zurückzuführen. Der Wasserverbrauch im Haushalt beträgt in Deutschland rund 121 Liter pro Einwohner und Tag (Branchenbild der deutschen Wasserwirtschaft 2015, siehe weitere Informationen). Das meiste Wasser wird hierbei für Duschen und Baden sowie für die Toilettenspülung benötigt.


Entwicklung des perseonenbezogenen Wassergebrauchs  
Die Wasserabgabe an private Haushalte und Kleingewerbe in Niedersachsen ist mit 126,4 Liter pro Tag und Einwohner oder Einwohnerin im Jahr 2013 um 0,1 Liter gegenüber 2010 gestiegen. (Quelle: Statistische Berichte Niedersachsen Q I 1 -3j / 2013

Über Jahrzehnte fand die Wasserversorgung in Niedersachsen mit ihren gewachsenen Strukturen in einem stabilen Rahmen statt und stand außerhalb jeder Diskussion. Diese Situation hat sich jedoch in den vergangenen Jahren geändert. Mit der Öffnung der Märkte für Telekommunikation, Strom und Gas begann auch die Diskussion um die Wettbewerbsfähigkeit der niedersächsischen Wasserversorgung.

Um die Wettbewerbskraft der niedersächsischen Wasserversorgungsunternehmen zu stärken, wurde im Mai 2010 auf Initiative des MU ein Projekt zu landesweiten Kennzahlenvergleichen der niedersächsischen Wasserversorgungsunternehmen gestartet. Ziel dieses und folgender Projekte ist es, den aktuellen Leistungsstand darzustellen sowie Transparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher und für die Politik vor Ort zu schaffen. Die drei bislang durchgeführten landesweiten Kennzahlenvergleiche haben gezeigt: Die niedersächsischen Wasserversorgungsunternehmen sind bei den Merkmalen Qualität des Trinkwassers sowie bei Kundenservice, Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit und Nachhaltigkeit gut aufgestellt.




Tagung „Wasserversorgung – Herausforderungen und Perspektiven“ am 22.11.2018

Das Umweltministerium hat im November 2018 rund 170 Vertreterinnen und Vertreter von Wasserversorgungsunternehmen, Wasser- und Fachbehörden sowie Kommunen eingeladen, um über steigende Anforderungen der Wasserversorgung durch den Klimawandel, die demographische Entwicklung, die Wasserentnahmerechte und die Wasserqualität zu diskutieren.

Die Vorträge der Tagung stehen hier zum Download bereit.

 

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