Kein TBT auf Sportboote
In den Sedimenten einiger Sportboothäfen an der niedersächsischen Nordseeküste und auch an Binnengewässern werden nach wie vor hohe, in einigen Marinas sogar sehr hohe Konzentrationen von Tributylzinn (TBT) gefunden. Untersuchungen in Bremen und Schleswig-Holstein weisen darauf hin, dass TBT-haltige Antifoulingfarben an Sportbooten Ursache dieser Belastungen ist. Und die Untersuchungen zeigen auch, dass die Belastungen nicht nur aus der Zeit bis vor elf Jahren stammen, als die Verwendung von TBT-haltigen Schiffsfarben für Sportboote noch zugelassen war. Stichproben in diesen Häfen belegen eindeutig, dass bei nicht wenigen Sportbooten immer noch Neuanstriche mit TBT-haltigen Antifoulings vorgenommen wurden. Und das, obwohl sie für Boote unter 25 Metern Länge ohne Ausnahme verboten sind. Bevor auch in Niedersachsen solche Untersuchungen angeordnet werden müssen, wollen wir mit diesem Merkblatt die niedersächsischen Sportbooteigner noch einmal an das Anwendungsverbot TBT-haltiger Bootsanstriche erinnern und über umweltverträgliche Alternativen für Schiffsanstriche informieren.
TBT-haltige Bootsanstriche sind seit elf Jahren verboten
In der Europäischen Union ist die Verwendung von TBT-haltigen Antifoulings an Schiffen unter 25 Metern Gesamtlänge seit 1989 verboten. Ein Verstoß gegen das Verwendungsverbot stellt eine Straftat dar. Auch das Inverkehrbringen von TBT-haltigen Antifoulingfarben verstößt gegen die Regelungen des Chemikalienrechts. Das Strafmaß für Zuwiderhandlungen ist: Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen.
Entsorgung von TBT-haltigen Antifoulingfarben
Rückstände, die beim Entfernen von Antifoulingbeschichtungen anfallen, müssen umweltgerecht gehandhabt werden: Verschmutztes Wasser (Abwasser) muss in Reinigungsanlagen gereinigt oder ordnungsgemäß entsorgt werden. Das Abschwemmen in ein Gewässer ist verboten. Dieser Umgang mit Antifoulingfarben ist in den vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales herausgegebenen Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 516) festgelegt. Die Nichtbeachtung dieser Bestimmung kann nach dem Strafgesetzbuch den Tatbestand der Gewässerverunreinigung, der Bodenverunreinigung sowie des unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Abfällen erfüllen. Hier ist das Strafmaß für Zuwiderhandlungen: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen.
TBT-freie Antifoulingfarben
Die meisten TBT-freien Anstriche, die gegenwärtig im Handel sind, basieren auf Kupferverbindungen und organischen Bioziden als Antifouling-Wirkstoff. Diese Wirkstoffe gelten zwar gegenüber TBT als weniger toxisch, sind jedoch keine echte Alternative zu TBT-haltigen Farben. Denn einige der organischen Biozide sind sehr langlebig, eine negative Wirkung auf aquatische Organismen kann nicht ausgeschlossen werden. Auch biozidfreie umweltverträgliche Schiffsfarben können die Ansiedlung von Algen, Muscheln und Seepocken auf Schiffsrümpfen verhindern. Dies ist das Ergebnis eines im Frühjahr 1998 begonnenen Projektes der Umweltstiftung WWF-Deutschland und des Niedersächsischen Umweltministeriums in Zusammenarbeit mit Farbherstellern und Schiffsbetreibern. In dem Gemeinschaftsprojekt wurden Küstenschiffe jeweils mit unterschiedlichen biozidfreien Schiffsfarben gestrichen, die von acht Farbherstellern zur Verfügung gestellt wurden. Hierbei handelte es sich um Antihaftbeschichtungen auf Silikon-, Teflon- oder hydroviskoser Basis, selbstpolierende Anstriche ohne Biozide, eine Mikrofaserbeschichtung und eine reinigungsfähige Hartbeschichtung. Alle getesteten Silikonbeschichtungen zeigten eine ausreichende bis gute Wirkung und waren belastbar gegen mechanische Beschädigungen. Die Mikrofaserbeschichtung erwies sich auf einem langsam fahrenden Schiff als sehr wirksam, speziell gegen Seepocken. Von den selbstpolierenden Beschichtungen zeigte sich ein Anstrich als aussichtsreich. Als nicht geeignet für den marinen Bereich erwiesen sich die reinigungsfähige Hartbeschichtung sowie die Antihaftanstriche auf Teflon- und hydroviskoser Basis. Die Ergebnisse zeigen, dass je nach Schiffstyp und Einsatzbereich verschiedene biozidfreie Anstriche sinnvoll sein können. Eine Liste der biozidfreien Farben kann bei LimnoMar angefordert werden (LimnoMar, Bei der Neuen Münze 11, 22145 Hamburg).
TBT-Verbot auch für Großschifffahrt ab 2003
Die Umweltgefährdung durch TBT wird international so hoch bewertet, dass TBT-haltige Antifoulingfarben in Zukunft auch für die Großschifffahrt verboten werden. So hat die Internationale Schifffahrtsorganisation IMO in ihrer Vollversammlung im November 1999 eine Resolution für ein internationales Verbot von TBT-haltigen Antifoulingfarben verabschiedet. Mit dieser Resolution soll ab 2003 ein weltweites Verwendungsverbot und ab 2008 ein vollständiges Gebrauchsverbot für TBT-haltige Schiffsanstriche auch für Großschiffe über 25 m Länge erreicht werden.
[Dieser Text ist als Broschüre im Niedersächischen Umweltministerium (Tel. 0511/ 120-3424) erhältlich]