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Starkregen

Starkregenereignisse können schnell zu einer Gefahr für Leib und Leben werden und erhebliche materielle Schäden verursachen. Schadensrisiken durch Überflutung bestehen besonders an Bebauung und Infrastruktur in Senken und unterhalb abflussintensiver Hanglagen. In Siedlungsgebieten kann die Bebauungsstruktur bevorzugte Abflussbahnen (zum Beispiel innerhalb der Straßenborde) bieten. Mitgerissenes Treibgut und Bodenabtrag können oberirdische Gewässer und Fließwege verstopfen, die Zuführung zur Regenwasserkanalisation verhindern und die Überschwemmungssituation verschärfen. Bei geringem Geländegefälle und fehlender Vorflut sind vor allem die Dauer und die Ausdehnung der Überflutungen problematisch. Das größte Schadenspotenzial und die größten Gefahren bergen geschlossene Siedlungsbereiche in den Städten und größeren Gemeinden.

Mit Radardaten aus 2001 bis 2022 wurden 715 Ereignisse mit Widerkehrzeit von 100 Jahren (oder mehr, SRI ≥ 7) in Niedersachsen erfasst. In der folgenden Abbildung ist das Zentrum des Niederschlaggebiets entsprechend seiner Flächengröße und seiner maximalen Intensität nach Starkregenindex (SRI) abgebildet. Es ist erkennbar, dass Starkregen überall unabhängig von der Topographie auftritt.
Eine Karte von Niedersachsen auf der zu erkennen ist, dass Starkregenereignisse im ganzen Bundesland auftreten.   Bildrechte: https://lawa-starkregenportal.okeanos.ai/
Starkregenindex Niedersachsen

Was bedeutet Starkregen?

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) warnt im Fall von Starkregen in 3 Stufen:

Warnereignis

Schwellenwert


Stufe

Hinweise und Empfehlungen

Starkregen

15 bis 25 l/m² in 1 Stunde
20 bis 35 l/m² in 6 Stunden

2

Gefahrenhinweise und Handlungsempfehlungen

Heftiger Starkregen

25-40 l/m² in 1 Stunde
35-60 l/m² in 6 Stunden

3

Gefahrenhinweise und Handlungsempfehlungen

Extrem heftiger Starkregen

> 40 l/m² in 1 Stunde
> 60 l/m² in 6 Stunden

4

Gefahrenhinweise und Handlungsempfehlungen


Quelle: https://www.dwd.de/DE/wetter/warnungen_aktuell/kriterien/warnkriterien.html

Der Starkregenindex

Der Starkregenindex (zwölfstufig) stellt einen allgemeinverständlichen Ansatz in der Risikokommunikation zur Vermittlung des Charakters von Starkregen dar. Er soll die Bewertung von Starkregenereignissen über die Intensität des Niederschlages vereinfachen und verständlicher darstellen. Dafür wurden Regenereignisse in 12 Stufen, sogenannte Starkregenindizes zwischen 1 und 12, eingeteilt. Während der Index 1 einen „normalen“ Starkregen beschreibt, der in den Sommermonaten häufiger fällt, beschreibt der Index 12 einen extremen Starkregen, der sehr selten fällt. Mit diesen Indizes ist der Starkregenindex mit der bekannten Richterskala zur Messung der Stärke von Erdbeben oder der Beaufortskala zur Klassifikation der Windstärken vergleichbar.

Skala von 1-12 um Starkregen einordnen zu können.   Bildrechte: www.abwassernetzwerk-rheinland.nrw
Starkregenindex-Skala

Wie entsteht eine Sturzflut aus Starkregen?

Bei Starkregen trifft der Regen mit einer hohen Intensität auf den Boden. Ist dieser dann bereits gesättigt oder fällt mehr als vom Boden aufgenommen werden kann, so bildet sich ein sogenannter Oberflächenabfluss. Dadurch können sehr schnell ansteigende Sturzfluten entstehen, die abfließen, sich in tiefergelegenen Bereichen sammeln und auch schwere Gegenstände mitreißen können. Besonders in Senken folgt dann eine Anstauung der Wassermengen. Diese Sturzfluten haben oftmals starken Bodenabtrag (Erosion) zur Folge. Selbst sonst harmlose meist kleine Gewässer können durch den Abfluss ausufern und zusätzliche Überschwemmungen verursachen. Wird durch die Wassermengen das Fassungsvermögen der Kanalisation überschritten oder bildet sich ein Rückstau des Wassers an beispielsweise Brücken oder Zäunen kann dies ebenfalls zu Überschwemmungen von Straßen und Grundstücken führen.


Vorsorge – Kommunen

Bei Starkregen kommt es vor allem auf die Vorsorge an. Hierbei nehmen die Kommunen eine wichtige Schlüsselrolle ein. In vielen Kommunen wird das sogenannte Starkregenrisikomanagement genutzt, bei dem es sich um ein einheitliches Verfahren handelt, bei dem die Gefahren von Risiken von Starkregen erkannt und analysiert werden. Darüber hinaus werden geeignete Vorsorgemaßnahmen für die Reduzierung von Schäden getroffen und das Risikobewusstsein und der Wissensstand der Bevölkerung sollen verbessert werden. Weiterer Bestandteil dieses Risikomanagements ist die Erstellung von Starkregengefahren- und Risikokarten. Die Kommune sollte außerdem mögliche Auswirkungen von Starkregen bei der Infrastruktur und der Bebauungs- und Stadtplanung berücksichtigen.


Leitfaden für die kommunale Starkregenvorsorge in Niedersachsen – Arbeitshilfe für Städte und Gemeinden

Die Kommunale UmweltAktioN (UAN) hat als praktische Hilfestellung für Städte und Gemeinden einen Leitfaden mit dem Titel „Kommunale Starkregenvorsorge in Niedersachsen“ zur Verfügung gestellt. Dieser Leitfaden ist eine Hilfestellung für die Erstellung von Starkregenvorsorgekonzepten.

Hier gelangen Sie zum Download auf der Internetseite der UAN.


Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von kommunalen Starkregenvorsorgekonzepten

Das Land Niedersachsen unterstützt Kommunen beim kommunalen Starkregenrisikomanagement mit Fördermitteln. Gefördert wird die Erstellung von kommunalen Starkregenvorsorgekonzepten mit maximal 80 % bzw. bei finanzschwachen Kommunen mit maximal 90 %. Gekoppelt ist die Förderung an die Verwendung des o. g. Leitfadens „Kommunale Starkregenvorsorge in Niedersachsen“. Bewilligungsbehörde ist die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Die Fördermodalitäten sind auf der Internetseite ab dem 15.02.2025 einsehbar. Hier gelangen Sie zur Richtlinie.


Hinweiskarte Starkregengefahren für Niedersachsen

Das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) hat eine Hinweiskarte Starkregengefahren für ganz Niedersachsen erstellen lassen, mit der in einem ersten Schritt mögliche Gefahrenbereiche zu identifizieren sind.

Die Hinweiskarte zeigt Überflutungen für zwei Niederschlagsszenarien, ein außergewöhnliches (Starkregenindex 7) und ein extremes Ereignis mit 100 Millimeter Niederschlag in der Stunde.

Die Hinweiskarte Starkregengefahren für Niedersachsen steht ab sofort im frei zugänglichen Geoportal des Bundes und der Länder zur Verfügung.

Außerdem ist die Karte über Niedersächsische Umweltkarten des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz frei zugänglich.

In den häufig gestellten Fragen (FAQ) der Hinweiskarte Starkregengefahren sind weitere Informationen zur Hinweiskarte Starkregengefahren zu finden.


WMS (Web Map Service) Hinweiskarte Starkregengefahren

Unter dem folgenden Link gelangen Sie zu den Informationen zum WMS.


Vorsorge – Eigenverantwortung

Neben der Vorsorge, die die Kommune zu treffen hat, ist jede*r Betroffene selbst dazu verpflichtet eigene Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Denn weder Bund, Länder noch Kommunen haften für durch Starkregen oder Hochwasser verursachten Schäden an privaten Gebäuden und Sachwerten. Die Verpflichtung zur Eigenvorsorge ergibt sich aus § 5 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Rechtsansprüche auf öffentliche Finanz- oder sonstige Hilfsmittel bei Schäden im Hochwasserfall bestehen nicht. Mögliche Vorsorgemaßnahmen sind beispielsweise das Informieren über die Gefährdungslage des Wohnsitzes in der örtlichen Starkregengefahrenkarte oder der Hinweiskarte Starkregengefahren des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie (BKG); die Identifikation sicherer Orte und starkregenbewusstes Bauen (Rückstausicherung, wasserdichte Kellerwände und -Fenster, Grundstücksentwässerung). Eine weitere Maßnahme ist das Packen eines Notfallkoffers/-rucksacks mit einer Liste wichtiger Telefonnummern, Bargeld, wichtigen Dokumenten, sowie Medikamenten, Kleidung und Proviant.

Zur Eigenvorsorge ist es hilfreich Wetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes tagesaktuell zu verfolgen. Sogenannte Warn-Apps wie zum Beispiel

· NINA oder

· Katwarn

zeigen diese Warnungen automatisch per Push-Nachricht an.

Weitere nützliche Informationen zum Thema Starkregen und Eigenvorsorge finden Sie hier auf dem Portal Niedersachsen.


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