Artikel-Informationen
erstellt am:
28.03.2017
Um die gesetzlichen Aufgaben zur Festsetzung von Überschwemmungsgebieten effizient auszuführen, hat das Land Niedersachsen schon Ende 2007 eine Verordnung erlassen, in der alle Gewässer erfasst sind, bei denen mit nicht nur geringfügigen Schäden bei Hochwasser zu rechnen ist. Die Gewässerstrecke dieser Gewässer beträgt rund 7.100 km. Bereits seit dem 01.01.2005 liegt die Zuständigkeit für die Festsetzung der Überschwemmungsgebiete bei den unteren Wasserbehörden (UWB). Durch § 115 Abs. 2 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) wurde festgelegt, dass die Ermittlung / Feststellung der Überschwemmungsgebiete durch den gewässerkundlichen Landesdienst (NLWKN) erfolgt. Darüber hinaus erfolgt seitens des NLWKN eine vorläufige Sicherung der festgestellten Überschwemmungsgebiete. In den Überschwemmungsgebieten gelten die Schutzvorschriften nach § 78 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), wie Bauverbote und weitere Nutzungsbeschränkungen. Die unteren Wasserbehörden sind zuständig für deren Vollzug.
Artikel-Informationen
erstellt am:
28.03.2017