Artikel-Informationen
erstellt am:
07.02.2005
zuletzt aktualisiert am:
24.04.2018
1. Einführung
Das Thema Hochwasser spielt für Menschen und Betriebe, Verbände und öffentliche Verantwortungsträger wie die Landesregierung und die Kommunen eine bedeutende Rolle. In den vergangenen Jahren sind wiederholt größere Hochwasserereignisse aufgetreten. In besonderer Erinnerung ist das Jahrhunderthochwasser vom August 2002 im Elbeeinzugsgebiet oder aktueller die Überschwemmungen an der Oder und Weichsel im benachbarten Polen im Mai und Juni 2010 sowie das Elbehochwasser vom Januar 2011. Ereignisse wie diese mahnen aber jeden, der in einem hochwassergefährdeten Gebiet lebt, sich der Hochwassergefahren stets bewusst zu sein.
Hochwasser ist ein Naturereignis, das erst dann zu einem Katastrophenereignis wird, wenn menschliche Güter oder gar Leib und Leben in Mitleidenschaft gezogen werden und – Hochwasserereignisse sind und werden auch zukünftig nicht zu vermeiden sein. Extreme Hochwasserereignisse haben ihre Ursache ausschließlich in außergewöhnlichen Niederschlagsereignissen. Die Seltenheit extremer Ereignisse darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass sie sich wiederholen können. Die Verantwortung, sich vor solchen Ereignissen zu schützen, ist eine Gemeinschaftsaufgabe, der sich das Land, die Kommunen, die Verbände und die Bürger mit ihren jeweiligen Zuständigkeiten und Möglichkeiten stellen müssen.
2 Hochwassergeschehen und die Bedeutung von Überschwemmungsgebieten
2.1 Wasserwirtschaftliche Begriffe
Alle Flächen, die möglicherweise bei Hochwasser überschwemmt oder durchflossen werden, sind in der Wasserwirtschaft als hochwassergefährdete Gebiete definiert. Im Einzelnen werden folgende wasserwirtschaftliche Begriffe unterschieden:
2.2 Hochwassergeschehen
Hochwasserereignisse gehören zum natürlichen Wasserkreislauf, ihre Ursache liegt in außergewöhnlichen Niederschlagsereignissen. In kurzer Zeit laufen große Wassermassen in den Bach- und Flusstälern zusammen. An Gewässern mit kleinen Einzugsgebieten können örtlich und zeitlich begrenzte, aber sehr intensive Starkregenereignisse bereits extreme Hochwässer auslösen. In diesen Fällen spricht der Hydrologe von Sturzfluten. An großen Flüssen lösen eher lang anhaltende, großflächige Niederschläge ein Hochwasserereignis aus. In den Wintermonaten verstärken Schneeschmelze und gefrorener Boden das Hochwassergeschehen und somit die Hochwassergefahr.
3 Grundlagen zu Überschwemmungsgebieten
3.1 Gesetzliche Grundlagen
Gesetzliche Grundlage zur Festsetzung von Überschwemmungsgebieten bildet § 76 des Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 115 Abs. 2 des Niedersächsischen Wassergesetzes. In § 78 WHG sind besondere Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete festgelegt.
4. Vorgehensweise bei der Ermittlung von Überschwemmungsgebieten
Die Überschwemmungsgebiete werden mit Hilfe eines hydraulischen Modells ermittelt. In dieses computergestützte Modell gehen sowohl Daten zur Geländeoberfläche (Topographie)als auch Daten aus der Abflussermittlung (Hydrologie) ein. Dabei werden für die Festlegung des Bemessungshochwassers Ereignisse zu Grunde gelegt, die statistisch einem Wiederkehrintervall von 100 Jahren entsprechen. Das Bemessungshochwasser ist nach hydrologischen Berechnungsverfahren zu ermitteln. So kann aus vergangenen Hochwasserereignissen mit Hilfe mathematisch/statistischer Verfahren das maßgebliche HQ100 ermittelt werden. In begründeten Einzelfällen können hierbei auch Niederschlags-Abfluss-Modelle und/oder Speichermodellen für Stauanlagen erforderlich werden.
5. Festsetzungsverfahren
Die Festsetzung der Überschwemmungsgebiete erfolgt durch die Unteren Wasserbehörden (Landkreise, kreisfreie und große selbständige Städte) festgesetzt. Die fachliche Grundlage bilden die vom gewässerkundlichen Landesdienst ermittelten Arbeitskarten, auf deren Basis eine vorläufige Sicherung der Flächen erfolgt. Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz hat unter anderem in Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden „Empfehlungen zur Feststellung und Festsetzung von Überschwemmungsgebieten“ erarbeitet.
6. Überschwemmungsgebietskarten
Die Karten des Überschwemmungsgebietes werden auf der Basis einer lagegenauen Karte (Amtliche Karte[AK5]) in der Regel im Maßstab 1 : 5 000 erstellt. Die dort veröffentlichten Karten können auf Umweltkartenserver des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz unter folgendem Link aufgerufen werden:
Kartenaufruf der Überschwemmungsgebiete in Niedersachsen
Die Karten und Texte sind Informationsmaterial für die Öffentlichkeit, keine amtliche Auskunft oder rechtsverbindliche Aussage. Werden amtliche Auskünfte zu einem bestimmten Gebiet oder einer bestimmten Frage benötigt, erteilt diese auf Anfrage die zuständige Behörde; in der Regel ist dies der Landkreis oder die Kreisfreie Stadt. Die Inhalte des Kartendienstes sind noch nicht zu allen Themen flächendeckend vorhanden. Die Karten werden fortlaufend ergänzt und aktualisiert. Aus der Tatsache, dass ein bestimmtes Gebiet nicht aufgeführt ist, kann nicht geschlossen werden, dass hier keine Hochwassergefahr besteht.
Beispiel einer Überschwemmungsgebietskarte
Weitere Informationen könne beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten und Naturschutz unter folgendem Link aufgerufen werden:
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erstellt am:
07.02.2005
zuletzt aktualisiert am:
24.04.2018