Küstenschutz
An der Niedersächsischen Küste und für die vorgelagerten Ostfriesischen Inseln bildet der Schutz vor Sturmfluten und Küstenerosion eine unverzichtbare Voraussetzung für die Erhaltung der Lebensgrundlagen der hier lebenden Menschen. Das sturmflutgefährdete Gebiet umfasst in Niedersachsen 6.600 km². Das entspricht etwa 14 Prozent der Landesfläche, die durch rund elfhundert Kilometer Deiche an den Küsten, den tidebeeinflussten Flussmündungen und auf den Inseln geschützt wird. Die Leistungsfähigkeit dieses Siedlungs-, Wirtschafts- und Kulturraumes mit der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft kann als Lebensgrundlage für die Menschen dauerhaft nur durch einen wirksamen Küstenschutz gesichert werden. Küstenschutz ist daher von grundlegender Bedeutung.
Die heutige Küstenlinie ist das Ergebnis eines dynamischen Prozesses, in dem sich Angriffe des Meeres mit dem Verteidigungswillen des Menschen trafen. Im Sinne des Nachhaltigkeitsprinzips gilt heute, dass der Mensch des Schutzes gegen das Meer bedarf, aber auch das Meer bedarf des Schutzes vor den Menschen.
Der Küstenschutz an der offenen Festlandsküste und den Tideflüssen wird über Hauptdeiche und Sperrwerke als Sturmfluten abwehrende Schutzelemente sichergestellt. Auf den Ostfriesischen Inseln bilden Hauptdeiche und Dünen den Sturmflutschutz. Eine wichtige Rolle kommt den Deichvorländern und den Schutz- und Sicherungsanlagen der Hauptdeiche und Dünen zu. In der Gesamtwirkung bilden diese Elemente ein gestaffeltes Schutzsystem für den Küstenbereich.
In Niedersachsen besteht eine gemeinsame Verantwortung für die Deicherhaltung aller im Schutze der Deiche lebenden Grundstückseigentümer, die aufgrund des Niedersächsischen Deichgesetzes in Deichverbänden zusammengeschlossen sind. Das Deichwesen ist damit eine Selbstverwaltungsaufgabe der 22 Deichverbände von Herbrum – Papenburg an der Ems über die Jade und Weser bis zur Staustufe Geesthacht in der Elbe.
Im Falle besonders schwieriger Rahmendingungen bei der Erhaltung und dem Betrieb von Anlagen wie Sturmflutsperrwerken, dem Küstenschutz auf den Ostfriesischen Inseln mit ihrem dynamischen Küsten und wenigen Deichstrecken liegt die Verantwortung beim Land Niedersachsen.
Durch das Land werden langfristige Planungen für die zukünftigen Strategien und Prioritäten entwickelt, um Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der erforderlichen Maßnahmen in enger Abstimmung mit den Trägern der Deicherhaltung zu gewährleisten. Wichtige Elemente bilden hier die Generalplanung Küstenschutz und das mittelfristige Bau- und Finanzierungsprogramm.
Die Generalpläne Küstenschutz finden sie hier.Artikel-Informationen
erstellt am:
23.10.2009
zuletzt aktualisiert am:
20.06.2016