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Allgemeine Informationen zum Hochwasserschutz

Informationen zur Hochwasser-Soforthilfe 2017 finden Sie unter: www.hochwasser.niedersachsen.de


1. Gesetzliche Grundlagen

Nach § 1 des Baugesetzbuches (BauGB) haben die Gemeinden im Rahmen ihrer allgemeinen Daseinsvorsorge einen ausreichenden Hochwasserschutz für besiedelte Flächen zu gewährleisten. Sie haben allgemeine Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung zu erfüllen. Dazu gehört auch der Hochwasserschutz für Siedlungsbereiche. Nach § 5 und § 9 des BauGB sind in den Flächennutzungs- und Bebauungsplänen die im Interesse des Hochwasserschutzes freizuhaltenden Flächen darzustellen. Die Zuständigkeit für den Hochwasserschutz liegt daher grundsätzlich bei den Gemeinden.

Flussgebietsbezogene, konzeptionelle Planungen im Hochwasserschutz als Basis einer funktionalen Daseinsvorsorge werden durch das Land unterstützt. Zudem unterstützt das Land die Gemeinden bei ihren Vorhaben und stellt im Rahmen der wasserwirtschaftlichen Planung nach dem Niedersächsischen Wassergesetz (§ 117 NWG) die notwendigen Planungsdaten bereit.

An den großen Gewässern wie Elbe, Weser, Unteraller und teilweise auch an der Ems haben sich in Folge der historischen Entwicklung Deichverbände gebildet, die ihre Grundlage im Wasserverbandsgesetz und im Niedersächsischen Deichgesetz (NDG) haben.

2. Planungsgrundlagen

Die Maßnahmen des Hochwasserschutzes im Binnenland werden auf der Grundlage von konzeptionellen Planungen sowie von Planungen der Verbände (Deichverbände, Wasser- und Bodenverbände) und Kommunen durchgeführt. Entsprechende Hochwasserschutzpläne liegen für die Erhöhung und Verstärkung der Deiche an der Elbe, der Mittelweser und der Unteraller vor. Diese bauen bereits auf die Empfehlungen der Umweltministerkonferenz für einen nachhaltigen und zukunftsweisenden Hochwasserschutz nach dem 3-Säulen-Modell auf:

  • vorbeugender Hochwasserschutz: Sicherung und Wiederherstellung von Retentionsräumen (Ausweisung von Überschwemmungsgebieten, Hochwasserflächenmanagement)
  • technischer Hochwasserschutz: Bau von Deichen, Dämmen und Hochwasserrückhaltebecken
  • weitergehende Hochwasservorsorge durch Verbesserung des Hochwasserwarndienstes, der Bauvorsorge und der Risikovorsorge.

3. Finanzierung

Das Land gewährt den Trägern von Hochwasserschutzmaßnahmen im ländlichen Raum finanzielle Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) auf der Grundlage der jeweiligen Fördergrundsätze der GAK (siehe Link in unserer Info-Spalte).

Die an Deichen und Dämmen notwendigen Baumaßnahmen sowie die von den Trägern des Hochwasserschutzes verfolgten sonstigen Hochwasserschutzmaßnahmen werden vom Land Niedersachsen in einem Bau- und Finanzierungsprogramm zusammengefasst, das für den Zeitraum der mittelfristigen Planung (4 Jahre) aufgestellt ist und jährlich fortgeschrieben wird. Zuständig für die Aufnahme in das v.g. Programm ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).

4. Ansprechpartner

Ansprechpartner für Fragen des Hochwasserschutzes sind in Gebieten, in denen es Deichverbände gibt, die jeweiligen Vorstände oder Geschäftsführer dieser Verbände. Ansonsten stehen die jeweiligen Leiter des Geschäftsbereiches II in den Betriebsstellen des NLWKN als Ansprechpartner zur Verfügung.

Hochwasserschutz Bildrechte: MU

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.06.2005
zuletzt aktualisiert am:
07.08.2023

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