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Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos in Niedersachsen

Rechtliche Grundlagen

Die europäische Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL) wurde mit der Novelle 2009 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in nationales Recht umgesetzt. Mit der Einführung dieser Richtlinie wurde die Aufgabe gestellt, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zur Verringerung bzw. Vermeidung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf

  • die menschliche Gesundheit,
  • die Umwelt,
  • das Kulturerbe und
  • die wirtschaftlichen Tätigkeiten und erheblichen Sachwerte

in der Gemeinschaft zu schaffen.

Zuständig für die Umsetzung der HWRM-RL in Niedersachsen ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Die weitere Umsetzung erfolgt auf der Ebene der Flussgebietsgemeinschaften, da jeweils ganze Einzugsgebiete zu betrachten sind.

Im dritten Zyklus zur Umsetzung der HWRM-RL war die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos bis zum 22. Dezember 2024 zu überprüfen und zu aktualisieren.


Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos - dritter Zyklus

Das Land Niedersachsen hat für den dritten Zyklus der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL) bis zum 22. Dezember 2024 die Risikogebiete ermittelt. Hierfür wurden gemäß Artikel 4 der HWRM-RL im Binnenland Gewässerstrecken mit einem signifikanten Risiko bestimmt und an die EU gemeldet. Für die Küste wurden die deichgeschützten Gebiete als Risikogebiete eingestuft und gleichfalls als Linie (Küstenlinie) dargestellt und gemeldet.

Im Unterschied zum zweiten Zyklus werden die Risikogewässer im dritten Zyklus durchgängig dargestellt.

Unter den folgenden Links können Sie die Karte mit dem Ergebnis der vorläufigen Bewertung sowie die Koordinaten der Risikogebiete herunterladen.

Eine deutschlandweite Darstellung der Ergebnisse der vorläufigen Bewertung finden Sie im Geoportal der Bundesanstalt für Gewässerkunde.

Die Information der Öffentlichkeit gemäß § 79 Abs. 1 WHG über die Ergebnisse der Bewertung der Hochwasserrisiken im dritten Zyklus erfolgte im Niedersächsischen Ministerialblatt vom 15.01.2025.


Vorgehensweise

Die vorläufige Risikobewertung erfolgt gemäß Artikel 4 der HWRM-RL „auf der Grundlage verfügbarer oder leicht abzuleitender Informationen“. Für die Gewässer im Binnenland wurden die Risikogebiete daher auf Basis der Gewässerkulisse für die ÜSG-Ausweisung (gem. § 115 Abs. 1 NWG) ermittelt. Innerhalb dieser Kulisse wurden im ersten Schritt die Gewässer betrachtet, die den Anforderungen aus der HWRM-RL entsprechen. Hauptkriterium war, dass signifikante nachteilige Folgen durch ein historisches Hochwasser belegt sind. In kleineren Einzugsgebieten sind Beschreibungen historischer Hochwasserereignisse häufig nicht verfügbar. Das Augenmerk liegt daher primär auf Gewässern mit einem größeren Einzugsgebiet.

Im zweiten Schritt wurden gemäß LAWA-Empfehlungen (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser) für die Risikogewässer die Gebiete bestimmt, in denen ein potenzielles signifikantes Hochwasserrisiko besteht oder für wahrscheinlich gehalten werden kann (Risikogebiete gemäß § 73 WHG).

Laut LAWA-Empfehlungen sind die Risikogebiete des jeweils vorherigen Zyklus und die Gewässer und Gebiete, die bisher nicht zur Risikogebietskulisse zugeordnet wurden, Grundlage für die Überprüfung und Aktualisierung im nachfolgenden Zyklus. Dieses (Risiko-)Gewässernetz wird auf eingetretene Veränderungen bzw. neue Erkenntnisse seit der letzten Bewertung hin überprüft. Danach werden maßgebliche Veränderungen in Bezug auf das Hochwasserrisiko für die Schutzgüter betrachtet und gegebenenfalls eine Wieder/-Neueinstufung als Gewässerabschnitt mit „potenziellem signifikanten Risiko“ vorgenommen.

In einem nächsten Schritt der Umsetzung der HWRM-RL werden für die ermittelten bzw. geänderten Risikogewässer Hochwassergefahren- und -risikokarten erstellt bzw. angepasst. Die Karten geben Auskunft über die von Hochwasser betroffenen Flächen und das Ausmaß der Gefahren und Risiken.

Die Gewässer sind flussgebietsbezogen zu betrachten, das heißt von der Quelle bis zur Mündung mit allen Zuflüssen. Ausschlaggebend sind somit nicht Staats- und Ländergrenzen, sondern die Grenzen der hydrologischen Einzugsgebiete. Die für Niedersachsen relevanten Flussgebietseinheiten sind die Weser, Elbe, Ems und Rhein.

Für diese Flussgebietseinheiten bestehen Gemeinschaften (Weser, Elbe, Ems, Rhein), die länderübergreifend bedeutsame wasserwirtschaftliche Maßnahmen und wasserrechtliche Entscheidungen zur Reinhaltung und zum Hochwasserschutz abstimmen.

Elbehochwasser 2006

Elbehochwasser 2006

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