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Erdwärmenutzung in Niedersachsen

Der vorliegende, im April 2022 aktualisierte Leitfaden richtet sich an Planungsbüros, Bauherren, Fachfirmen, ausführende Bohrunternehmen und Behörden. Dieser Leitfaden behandelt die Gewinnung von Wärme aus dem Erdreich durch die Errichtung und den Betrieb von oberflächennahen Erdwärmeanlagen bis 400 m Erschließungstiefe. Er erläutert die fachlichen Grundlagen und das Zulassungsverfahren bei den Unteren Wasserbehörden. Die im Leitfaden enthaltenen Anhänge dienen zur Unterstützung bei der Zusammenstellung der erforderlichen Antragsunterlagen.

Da Tätigkeiten im Rahmen von Geothermievorhaben auch unter das GeolDG fallen (§ 3 Abs. 2 GeolDG), sind geothermische Messungen und Aufnahmen der Erdoberfläche, des geologischen Untergrundes mit Hilfe von Bohrungen und sonstigen Erkundungsmethoden sowie die Aufbereitung und Analyse dieser Daten der zuständigen Behörde zu übermitteln. Bohrungen sind daher mindestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten beim LBEG (zuständige Behörde in Niedersachsen in Bezug auf das GeolDG) anzuzeigen.

Die Bohranzeige sollte vorzugsweise online über die Internetseite Norddeutsche Bohranzeige Online gestellt werden. Bei der Nutzung der Norddeutschen Bohranzeige ergibt sich ein vereinfachtes Verfahren, das die Bohranzeigen automatisch an die zuständigen Behörden verteilt. Lediglich die zuständigen (Unteren) Wasserbehörden sind zusätzlich zu informieren. Hierfür kann das automatisch durch die Online-Anwendung generierte PDF genutzt werden. Dieses Dokument stellt eine wasserrechtliche Anzeige bzw. bei Einwilligung des Antragstellers einen Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis dar; es ist vom Anzeigenden zu unterschreiben und mit den erforderlichen Anlagen an die zuständige Untere Wasserbehörde zu senden. Die erforderliche Anzahl der Ausfertigungen ist mit der zuständigen Unteren Wasserbehörde abzustimmen.

Der Leitfaden beschreibt, welchen Einfluss geologische und wasserwirtschaftliche Bedingungen in Niedersachsen auf die Erdwärmenutzung haben. Dabei ist Niedersachsen in Gebiete klassifiziert, in denen entweder keine Einschränkungen für die oberflächennahe Erdwärmenutzung bekannt sind, in denen Einschränkungen bekannt sind, oder in denen die Erdwärmenutzung als unzulässig zu bewerten ist. Die dazugehörigen Detailkarten finden Sie auf dem Kartenserver des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG). Hinweise zur Benutzung des Kartenservers finden Sie ebenfalls über die Website des LBEG. Ansprechpartner für Fragen zur Erdwärmenutzung ist der Niedersächsische Geothermiedienst (NGD) des LBEG. Der NGD berät auch im Bereich der tiefen Geothermie (mehr als 400 m unter Gelände). Darüber hinaus ist das LBEG Ansprechpartner für Geodaten (zum Beispiel Bohrdaten, Altlasten, Altbergbau).

Detailinformationen zu Wasserschutzgebieten, Wasservorranggebieten und Heilquellenschutzgebieten sind bei den Unteren Wasserbehörden verfügbar. Die jeweils aktuelle Abgrenzung auf Basis der Daten des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küstenschutz und Naturschutz (NLWKN) zu den Wasserschutzgebieten ist in Kartenform über den Umweltkartenserver des Umweltministeriums veröffentlicht und zugänglich.



Artikel-Informationen

erstellt am:
31.08.2009
zuletzt aktualisiert am:
04.07.2022

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