Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Niedersachsen klar Logo

Grundwasserschutz in Niedersachsen

Ein allgemeines Ziel des Grundwasserschutzes ist es, das Grundwasser in weitgehend natürlicher Beschaffenheit für zukünftige Generationen zu bewahren. Als ökologisches Leitbild wird die Erhaltung oder Wiederherstellung der ursprünglichen geogenen (natürlichen) Grundwasserbeschaffenheit angestrebt. Dazu ist ein flächendeckender Grundwasserschutz erforderlich. Einmal verunreinigtes Grundwasser kann meist nur mit großem Aufwand saniert werden. Daher ist es wichtig, dass Grundwasserschutz bereits beim Verursacher beginnt, damit Belastungen gar nicht erst entstehen können. Die Vorsorge ist und bleibt daher ein unverzichtbares Prinzip des Gewässerschutzes. Der Schutz der Gewässer - und damit auch des Grundwassers - vor Verunreinigungen ist in den Wassergesetzen von Bund und Ländern als allgemeiner Grundsatz formuliert und durch Einzelvorschriften geregelt.

Im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtungsweise resultieren daraus folgende Hauptziele:

  • Erreichung des guten chemischen und mengenmäßigen Zustands des Grundwassers (Trendumkehr) bzw. Erhaltung des guten aktuellen Zustandes.

  • Nachhaltige Nutzung des Grundwassers für die Versorgung der Bevölkerung, der Landwirtschaft, der Industrie und des Gewerbes.

  • Frühzeitiges Erkennen des Risikos negativer Veränderungen im Hinblick auf die Wasserversorgung und den Naturhaushalt.

Ein Werkzeug zur Erreichung der o. a. Ziele ist die Betrachtung der Grundwassergüte unter Berücksichtigung der Einflüsse innerhalb und außerhalb von Trinkwassergewinnungsgebieten.

Trinkwasser gilt als eines der bestüberwachten Lebensmittel. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben wird durch die amtliche Überwachung des Trinkwassers auf Grundlage der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001, Stand 07.08.2013) sichergestellt.

Das Trinkwasser wird in Niedersachsen im Allgemeinen aus tieferen Grundwasserstockwerken gewonnen und ist durchweg von guter Qualität. Im oberflächennahen, nicht aufbereiteten Grundwasser werden dagegen häufig Belastungen festgestellt. Diese Belastungen mit unterschiedlichen Stoffen stammen u. a. aus den Haushalten, der Industrie und der Landwirtschaft. Ein Grund für die Belastung der Oberflächengewässer und des Grundwassers mit Stoffen aus der Landwirtschaft ist die seit etwa 1960 stattfindende Intensivierung der Produktionstechniken mit deutlicher Steigerung des Stickstoffeinsatzes zur Düngung der Felder. Damit verbunden sind oft höhere Stickstoffbilanzüberschüsse. Zudem änderte sich die Landnutzung teilweise erheblich: So kam es zu einer deutlichen Zunahme des Maisanbaus und oftmals einhergehend zur Umwandlung von Grünlandflächen in Ackerlandflächen. Dieser Trend hat sich in den letzten Jahren durch den vermehrten Anbau von Mais für Biogasanlagen verstärkt (Abbildung 10).

Durch Grünlandumbruch werden große Mengen an Stickstoff aus den Pflanzen und organischen Bodenbestandteilen freigesetzt. Nahezu ungehindert gelangt der Stickstoff in Form von Nitrat in das Grundwasser. In manchen Gebieten wirkt sich dies auch lange Zeit nach den Umbrüchen des Grünlands noch negativ auf die Grundwasserqualität aus.

Anhand von grundwasserschutzrelevanten Daten aus der Agrarstatistik des Landes Niedersachsen wurde eine landesweit durchgeführte Abschätzung der Emission (berechnete Nitratkonzentration im Sickerwasser) aus diffusen Quellen vorgenommen. Das LBEG beabsichtigt, diese Basisemissionserkundung alle vier Jahre zu aktualisieren.

Grundwasserbericht NDS  
Abbildung 10: Anstieg des Maisanbaus in Niedersachsen von 2003 bis 2012. Quelle: [Landwirtschaftskammer, 2012 {http://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/betriebumwelt/nav/355/article/19589.html}], Stand 09.07.2012.
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln