Datenermittlung und Auswertungen
Zur Ermittlung gesicherter und verlässlicher Daten ist der Betrieb funktionstüchtiger und entsprechend der Aufgabenstellung geeigneter Messstellen erforderlich.
Der Betrieb der landeseigenen Messstellen erfolgt durch den NLWKN, die Auswertung der Daten erfolgt durch den gewässerkundlichen Landesdienst. Neben der Unterhaltung der Messstellen (Wartung und Funktionskontrolle) ist für Auswertungen die Kenntnis der notwendigen Stammdaten erforderlich. Hierzu gehören: Bezeichnung der Messstelle, Ortslage (Nr. der TK 25 sowie Koordinaten), Rohrdurchmesser, Angabe des Ausbaumaterials, Messpunkthöhe sowie Filterlage und Sohltiefe (bezogen auf NN), Bohrprofil, Zeitangabe vorliegender Messreihen. Der Betrieb der Messstellen Dritter obliegt dem jeweiligen Eigentümer bzw. Genehmigungsinhaber.
Die Grundlage für die Wahrnehmung der gesetzlich definierten Aufgaben des GLD bilden die Messprogramme des Gewässerüberwachungssystems (GÜN). Darin sind auf unterschiedliche Fragestellungen ausgerichtete Grundwasssergüte- und Standsmessnetze integriert. Der Untersuchungsumfang ist durch eine Messkonzeption festgelegt. Hierin werden Kenngrößen, Untersuchungsumfang und Messturnus bestimmt. Für ausgewählte Messstellen und/oder ausgewählte Kenngrößen kann der NLWKN einen besonderen Messturnus festlegen, wenn dies zur Erfüllung nationaler oder internationaler Berichtspflichten notwendig ist. Insgesamt steht in Niedersachsen ein ca. 11.000 Messstellen umfassender Landesmessstellenpool zur Verfügung, in dem 3500 Landesmessstellen und 7300 Messstellen Dritter zusammengefasst sind. Diese sind zum Teil den unterschiedlichen Messprogrammen zugeordnet.
Die innerhalb der Messprogramme erhobenen Daten werden durch die zuständige NLWKN-Betriebsstelle auf Plausibilität geprüft, ausgewertet und zunächst in einer wasserwirtschaftlichen Datenbank erfasst. Dabei werden die kontinuierlich erfassten Grundwasserstandsdaten von den zuständigen Betriebsstellen zunehmend per Datenfernübertragung (DFÜ) abgerufen, auf Plausibilität geprüft und archiviert. Alle Daten werden dann in der Landesdatenbank (LDB) zentral zusammengeführt, wo sie von interessierten Personen abgerufen werden können.
Artikel-Informationen
erstellt am:
22.05.2008
zuletzt aktualisiert am:
23.02.2016