Bewirtschaftungsvorgaben für Grundwasserkörper
Die nachhaltige Bewirtschaftung der Grundwasserressourcen ist eine wichtige Leitlinie sowohl für den vorsorgenden Grundwasserschutz im Allgemeinen als auch für die Zielerreichung der EG-WRRL. Als Bewirtschaftungseinheit dienen die Grundwasserkörper. Das nutzbare Grundwasserdargebot wird für die einzelnen Grundwasserkörper bilanziert.
Die zuständigen Wasserbehörden haben im Rahmen der Antragsprüfung auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnisse oder Bewilligungen oder einer gehobenen Erlaubnis u. a. zu untersuchen, ob die Ziele hinsichtlich der mengenmäßigen Bewirtschaftung eingehalten bzw. künftig erreicht werden können.
Zur Erleichterung der Berücksichtigung der vorgenannten Anforderungen in den Genehmigungsverfahren wurde vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) mit einem dokumentierten Abschätzverfahren das nutzbare Grundwasserdargebot landesweit für die einzelnen Grundwasserkörper in Niedersachsen ermittelt. Neben der ermittelten Grundwasserneubildung sind die Wasserrechte bei der Beurteilung berücksichtigt worden. Das nutzbare Grundwasserdargebot ist mit einem Runderlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz veröffentlicht worden Mengenmäßige Bewirtschaftung des Grundwassers, RdErl. d. MU v. 25.6.2007, MBl. S. 818).