Aktualisierung der Bestandsaufnahme EG-WRRL 2013
Ein definiertes Ziel der EG-WRRL für den Bereich Grundwasser ist das Erreichen oder Erhalten eines guten mengenmäßigen Zustands. Im Jahr 2013 erfolgte die Aktualisierung der Bestandsaufnahme nach EG-WRRL. Wichtige Arbeitsschritte dabei sind die aktualisierte Erfassung der Belastungen und die Überprüfung der anthropogenen Auswirkungen sowie die Durchführung einer Risikoabschätzung hinsichtlich des Erreichens bzw. der Einhaltung der Bewirtschaftungsziele im Jahr 2021.
Gemäß den Vorgaben der Grundwasserverordnung und der EG-WRRL sowie in Anlehnung an die im Leitfaden zur Bewertung des mengenmäßigen Zustands nach EG-WRRL festgelegten Verfahren wurde eine Überprüfung der Risikoabschätzung anhand der relevanten Prüfkriterien vorgenommen. Dies sind im Einzelnen:
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Analyse der Grundwasserstandsentwicklung
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Überprüfung der Mengenbilanz
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Beeinträchtigung grundwasserabhängiger Landökosysteme
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Beeinträchtigung von Oberflächengewässern
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Gefährdung des Grundwassers durch Salzwasserintrusion
Bedeutende Grundwasserstandsabnahmen, insbesondere wenn sie deutlich von der klimatischen Entwicklung oder der regionalen Grundwasserstandsentwicklung abweichen, können ein Hinweis auf möglicherweise anthropogen verursachte Beeinträchtigungen sein.
Die Mengenbilanz gibt Hinweise auf ein Ungleichgewicht zwischen Entnahmen und Neubildung bzw. auf eine mögliche Übernutzung der Grundwasservorräte. Sie wird auf Grundwasserkörperebene aus den relevanten Bilanzgrößen Grundwasserentnahmen und Grundwasserneubildung sowie der Auswertung der aktuellen Monitoringdaten wie Grundwasserstandsdaten oder Quellschüttungsdaten abgeleitet. Zwischen den einzelnen Grundwasserkörpern gibt es deutliche Unterschiede im Entnahmeanteil [siehe Kapitel 5 Bewirtschaftungsvorgaben{Verweis Kapitel 5 Bewirtschaftungsvorgaben}].
Eine Gefährdung grundwasserabhängiger Landökosysteme wird entweder über bedeutende Grundwasserstandsabnahmen oder eine nachgewiesene Verschlechterung des ökologischen Zustands des betreffenden Ökosystems festgestellt. Eine Gefährdung von Oberflächengewässern wird anhand von Veränderungen des Abflusses, des Wasserstands (bis hin zum Trockenfallen) und des ökologischen Zustands abgeleitet. Eine Versalzungsgefährdung wird anhand der Versalzungsindikatoren Chloridkonzentration und elektrische Leitfähigkeit festgestellt.
Grundwasserentnahmen stellen dabei einen wichtigen anthropogenen Belastungsfaktor dar. Sie wirken sich auf die Grundwasserstände bzw. auf das Grundwasserströmungsfeld auch in der weiteren Umgebung der Entnahmestelle und ggf. in mehreren Grundwasserstockwerken aus. Durch die Absenkung der Grundwasserstände kann es zum Trockenfallen von oberirdischen Gewässern und zur Beeinträchtigung von grundwasserabhängigen Landökosystemen kommen. Die Auswirkungen von Grundwasserentnahmen prüfen die zuständigen Behörden im Rahmen von Wasserrechtsverfahren. Entnahmebedingte Auswirkungen sind erst dann EG-WRRL-relevant, wenn sie nicht auf eine wasserrechtlich genehmigte Einzelentnahme zurückzuführen sind (zum Beispiel als summarische Wirkung mehrerer Einzelentnahmen) oder über die wasserrechtlich geprüften Auswirkungen hinausgehen.Weitere Ursachen für Grundwasserstandsabsenkungen und daraus folgende Beeinträchtigungen von Oberflächengewässern und grundwasserabhängigen Landökosystemen sind auch Maßnahmen zur Entwässerung und des Gewässerumbaus.
Ausgehend von den Ergebnissen der Bestandsaufnahme erfolgt eine Risikoabschätzung, ob das Bewirtschaftungsziel des guten mengenmäßigen Zustands im Jahr 2021 eingehalten werden kann. Für vier Grundwasserkörper kann aufgrund einer nicht ausreichenden Datenlage bzw. Beurteilungsgrundlage das Risiko hinsichtlich der Zielerreichung für das niedersächsische Gebiet nicht abschließend beurteilt werden, so dass ein weiterer Untersuchungsbedarf gesehen wird:
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Leda- Jümme Lockergestein links,
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Große Aa,
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Wietze-Fuhse Lockergestein und
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Leine Lockergestein links.
Für die Grundwasserkörper Leine Lockergestein links, Wietze-Fuhse Lockergestein, Leda-Jümme Lockergestein und Große Aa (niedersächsischer Teil) wurde daher die Zielerreichung als „unklar“ eingestuft. Für den Grundwasserkörper Große Aa wurde die Zielerreichung „Menge“ im Jahr 2021 nach der länderübergreifenden Abstimmung mit Nordrhein-Westfalen in der Gesamtbewertung als „gefährdet“ eingestuft. Für alle übrigen Grundwasserkörper wurde die Zielerreichung in 2021 als „nicht gefährdet“ eingestuft.