Gütebewertung nach EG-WRRL (2014)
Auch die Bewertung des chemischen Zustands der Grundwasserkörper nach Wasserrahmenrichtlinie erfolgt getrennt für Belastungen durch Punktquellen und für diffuse Quellen. Aus den Ergebnissen ergibt sich eine Gesamtbewertung der Grundwasserkörper für den chemischen Zustand.
Punktquellen
Im Rahmen der Umsetzung der EG-WRRL werden weniger die lokalen, örtlich begrenzten Grundwasserbelastungen durch Punktquellen betrachtet, sondern die Punktquellen (z.B. Altlasten und schädliche Bodenveränderungen, Deponien, Bergbau, Unfälle) mit Auswirkungen von überregionaler Bedeutung. Für die Bestandsaufnahme werden zudem nur die punktuellen Quellen berücksichtigt, bei denen tatsächlich eine Freisetzung von Schadstoffen nachgewiesen wurde. Als Relevanzschwelle für überregional bedeutsame Auswirkungen muss dann eine Wirkfläche größer 25 km² je Grundwasserkörper oder bei Grundwasserkörper bis 250 km² großer 10 % betroffen sein (LAWA Arbeitshilfe 2013). Nach diesen Kriterien konnte auf der Grundlage der umfassenden Bestandsaufnahme der Punktquellen 2005 und einem aktuellen Abgleich mit dem Altlastenkataster in Niedersachsen 2013 für alle Grundwasserkörper hinsichtlich der Belastung durch Punktquellen keine Gefährdung ermittelt werden. Im Rahmen der Bewertung sind alle Grundwasserkörper entsprechend im guten Zustand.
Diffuse Quellen
Die Basis für die Beschreibung und Bewertung der chemischen Güte bilden die Grundwasserkörper, die nach Definition der EG-WRRL ein abgegrenztes Grundwasservolumen darstellen. In Niedersachsen sind 123 Grundwasserkörper abgegrenzt worden. Im Zuge der Planung des Monitorings wurde in Hinblick auf eine möglichst differenzierte Bewertung eine weitere Unterteilung der relativ großen und heterogenen Grundwasserkörper in Typflächen vorgenommen (Integriertes bodenkundlich-hydrogeologisches Konzeptmodell, Abbildung 3). Typflächen grenzen Gebiete mit vergleichbaren oder ähnlichen hydrogeologischen, hydrodynamischen, hydrochemischen und bodenkundlichen Eigenschaften ab. Angaben zum hydrogeologischen Teilraum, zum Grundwasserleitertyp, Schutzpotential der Deckschichten, Gesteinstyp, Stockwerkseinteilung und Versalzung wurden für die Abgrenzung herangezogen. Wo keine Untergliederung in Typflächen vorgenommen werden konnte, wurden die hydrogeologischen Teilräume verwendet, so dass insgesamt 409 Typflächen differenziert werden konnten.
Als Grundlage der Bewertung dienten die Messergebnisse des Überblicksmessnetzes (EG-WRRL-Güte)) mit 1085 Messstellen insbesondere der Jahre 2009 bis 2014. Für die Schwellenwertparameter (As, Cd, Pb, Hg, Cl, SO4 und NH4) erfolgte die Bestimmung [geogener Hintergrundwerte {Verweis geogene Hintergrundwerte}], um die natürliche Grundbelastung in die Bewertung einbeziehen zu können. Übersteigt die Hintergrundbelastung den festgelegten Schwellenwert, so ersetzt der geogene Hintergrundwert den relevanten Schwellenwert als Grenzwert. Die Grundwasserverordnung (GrwV 2010) enthält Vorgaben hinsichtlich der Parameter, für die zur Bewertung des chemischen Zustandes Schwellenwerte festzulegen sind.
Schwellenwerte:
- Nitrat: 50 mg/l
- Pflanzenschutzmittel Einzelwirkstoffe 0,1 µg/l, Summenparameter 0,5 µg/l
- Arsen: 10 µg/l
- Cadmium: 0,5 µg/l
- Blei: 10 µg/l
- Quecksilber: 0,2 µg/l
- Chlorid: 250 mg/l
- Sulfat: 240 mg/l
- LHKW (Trichlorethylen, Tetrachlorethylen): 10 µg/l
- Ammonium: 0,5 mg/l
Die Abschätzung des Gütezustandes erfolgte nach der im Leitfaden für die Bewertung des chemischen Zustandes der Grundwasserkörper in Niedersachsen und Bremen nach EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) vorgegebenen Methode. Die Beurteilung, ob eine signifikante Gefährdung der Umwelt, hier insbesondere des Grundwassers, vorliegt, erfolgt dabei über ein dreistufiges Verfahren. Folgende Kriterien wurden für die Bewertung des chemischen Zustandes herangezogen:
- Monitoringergebnisse des Übersichtsmessnetzes EG-WRRL bezüglich Schwellenwertparameter
- geogene Hintergrundwerte
- Ergebnis der Basis-Emissionserkundung (Abschätzung der potentiellen Nitratkonzentration im Sickerwasser über die Eingangsgrößen N-Flächenbilanzsaldo, Deposition, Denitrifikation, Gesamtabfluss)
- sachdienliche Zusatzinformationen wie beispielsweise die Auswahl und Beurteilung weiterer Messstellen
- Einbeziehung von Experten- und Vor-Ort-Wissen, Analogieschlüsse, Kenntnisse über Belastungen im Grenzbereich zu Nachbarländern sowie einer hydrogeologischen Prüfung
- Überschreitung der Mindestgröße der flächenhaften Belastung von 25 km² bzw. 33%, wobei die Größe der Typflächen mit signifikanter Gefährdung herangezogen wird.
Für die Grundwasserkörper, die sich nur anteilig auf niedersächsischem Gebiet befinden, wurde mit den angrenzenden Bundesländern die Bewertung abgestimmt.
Von den 123 Grundwasserkörpern in Niedersachsen wurde für 57 Grundwasserkörper ein schlechter chemischer Zustand festgestellt (Abbildung 4).
Die bedeutendste Belastungsquelle für das Grundwasser stellt der Parameter Nitrat dar. 51 Grundwasserkörper wurden hinsichtlich des Parameters Nitrat als im schlechten chemischen Zustand befindlich eingestuft (Abbildung 5).
Der vorgegebene Schwellenwert für Belastungen von Pflanzenschutzmitteln und Metaboliten wurde in 13 Grundwasserkörpern überschritten (Abbildung 6).
Bei der Beurteilung der Schwellenwert-Parameter Arsen, Cadmium, Blei, Quecksilber, Chlorid, Sulfat und Ammonium sind die Bewertungen der Einzelparameter zusammengefasst. Für 16 Grundwasserkörper wurde hinsichtlich dieser sonstigen Schadstoffe ein schlechter chemischer Zustand festgestellt (Abbildung 7).