Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Niedersachsen klar Logo

Mengenmäßige Bewirtschaftung des Grundwassers

Mit dem Erlass zur „mengenmäßigen Bewirtschaftung des Grundwassers“ gibt das Land einen landesweiten Bewirtschaftungsrahmen vor, der dem Erhalt des guten mengenmäßigen Zustands der Grundwasserressource in Niedersachsen dient. Entsprechend der EU-Wasserrahmenrichtlinie wird das Grundwasservorkommen in sogenannten Grundwasserkörpern als Bewirtschaftungseinheiten abgegrenzt. Mit dem Erlass gibt das MU die maßgeblich nutzbaren Grundwasserdargebotsreserven für die niedersächsischen Grundwasserkörper bekannt, die noch über das Volumen der vorhandenen genehmigten Grundwasserentnahmen hinaus im Einklang mit den Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie genutzt werden können. Dieser Bewirtschaftungsrahmen soll dazu beitragen, dass nicht durch einzelne Nutzungen oder die Summe von Nutzungen der gute mengenmäßige Zustand gefährdet wird. Das Erfordernis einer wasserrechtlichen Erlaubnis oder Bewilligung (§ 8 WHG) für eine Grundwasserbenutzung im Einzelfall bleibt davon unberührt.

Die Berechnungen der nutzbaren Grundwasserdargebotsreserven basieren auf einer vom Land entwickelten Abschätzmethode. Das Land verfolgt bei der Grundwasserbewirtschaftung einen Klimavorsorgeansatz. Das heißt, als Ausgangsgröße der Berechnungen wurde die mittlere jährliche Grundwasserneubildung für den 30-jährigen Prognosezeitraums 2031 - 2060 für mittlere Verhältnisse herangezogen. Dabei wurde vorsorglich angenommen, dass keine Klimaschutzmaßnahmen den Klimawandel abmindern, also unter Annahme eines weiteren Anstiegs der Treibhausgasemissionen bis zum Ende des 21. Jahrhunderts. Damit wird sichergestellt, dass die nutzbaren Grundwasserdargebotsreserven vorausschauend ausgewiesen werden. Die Angaben zur maßgeblich nutzbaren Grundwasserdargebotsreserve auf der Ebene von Teilkörpern sollen die unteren Wasserbehörden bei der Umsetzung der auf Grundwasserkörper bezogenen Vorgabe unterstützen. Um zu veranschaulichen, wie sensibel die einzelnen Grundwasserkörper bezüglich Trockenperioden eingeschätzt werden, wurde außerdem eine Klassifizierung vorgenommen. Drüber hinaus enthält der Erlass bestimmte Vorgaben für den Wasserbedarfsnachweis wesentlicher Nutzergruppen und enthält Regelungen, die im wasserrechtlichen Zulassungsverfahren für Grundwasserentnahmen im Sinne eines einheitlichen Vollzugs zu beachten sind.


Verkündung der Niedersächsischen Staatskanzlei


 

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln