Wasser schützen - Umweltfreundlicher Bewuchsschutz für Sportboote
Niedersachsen ist das Bundesland, das nach Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Brandenburg mit fast 23.000 über die meisten Liegeplätze für Sportboote verfügt. Der Wassersport gestaltet sich vielfältig: Sportboote tummeln sich auf den großen niedersächsischen Seen wie Steinhuder Meer und Dümmer, auf den Flüssen und Kanälen und entlang der Nordseeküste sowie im Niedersächsischen Wattenmeer. Hier locken eine vielfältige Natur und abwechslungsreiche Landschaft ebenso wie eine reiche Vogelwelt. Zum Fahrspaß gehört aber auch die Verantwortung, die Gewässer nicht mit Schadstoffen zu belasten. Diese resultieren nicht nur aus den Abgasen der Verbrennungsmotoren, sondern auch und vor allem aus Unterwasseranstrichen, den sogenannten Antifoulingbeschichtungen. Diese geben permanent Giftstoffe absichtlich in das Wasser ab, um dem Bewuchs der Bootsrümpfe vorzubeugen.
Mit dem Inkrafttreten der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Jahr 2000 wurde eine neue, integrierte Herangehensweise in der Wasserpolitik etabliert. Das wesentliche Ziel der WRRL ist die Sicherung beziehungsweise Entwicklung eines guten ökologischen und chemischen Zustands der Oberflächengewässer und des Grundwassers. Der gute Zustand der Oberflächengewässer richtet sich in erster Linie nach der Vielfalt der vorhandenen Pflanzen- und Tierarten. Vorausgesetzt werden dabei eine naturnahe Gewässerstruktur und die Einhaltung von chemischen Umweltqualitätsnormen.
Um ergänzend zur WRRL die Meere besser zu schützen, hat die Europäische Union im Jahr 2008 mit der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) einen rechtsverbindlichen Rahmen geschaffen: Die einzelnen Länder der EU müssen notwendige Maßnahmen ergreifen, um auch einen guten Zustand der Meeresumwelt zu erreichen. So sollen die im Meer lebenden Arten und die hier vorkommenden Lebensräume erhalten und entwickelt werden. Dafür muss zuerst sichergestellt werden, dass die Meere wieder sauber und gesund werden. In Deutschland wurde neben anderen Zielen in Hinblick auf chemische Belastungen das Umweltziel ‚Meere ohne Verschmutzung durch Schadstoffe‘ festgelegt.
Die Regelungsinhalte von WRRL und MSRL wurden jeweils über das Wasserhaushaltsgesetz in nationales Recht umgesetzt. Die Geltungsbereiche von WRRL und MSRL überschneiden sich im Küstengewässer. Zudem wird von beiden Richtlinien eine Zusammenarbeit auf internationaler Ebene gefordert. Für die WRRL erfolgt diese in den jeweiligen (internationalen) Flussgebietsgemeinschaften und für die MSRL auf Ebene der regionalen Meeresschutzübereinkommen OSPAR für den Nordost-atlantik einschließlich der Nordsee und HELCOM für die Ostsee.
In ihren Zielen, Vorgaben und Anforderungen zeigen WRRL und MSRL viele Gemeinsamkeiten. Beide verfolgen das Ziel, einen guten Zustand der von ihnen abgedeckten aquatischen Umwelt zu erreichen und zu erhalten bei gleichzeitiger nachhaltiger Nutzung. Für WRRL und MSRL wurden Maßnahmenprogramme entwickelt, um die jeweiligen Ziele zu erreichen. Auch die Sportschifffahrt sollte sich mit geeigneten Maßnahmen beteiligen. Hierzu gehört auch eine verantwortungsvolle Antifoulingpraxis.
Wir geben Ihnen Hinweise dazu, wie Sie Ihr Boot vor Bewuchs schützen und dabei umweltfreundlich handeln können.
Mit dem Inkrafttreten der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Jahr 2000 wurde eine neue, integrierte Herangehensweise in der Wasserpolitik etabliert. Das wesentliche Ziel der WRRL ist die Sicherung beziehungsweise Entwicklung eines guten ökologischen und chemischen Zustands der Oberflächengewässer und des Grundwassers. Der gute Zustand der Oberflächengewässer richtet sich in erster Linie nach der Vielfalt der vorhandenen Pflanzen- und Tierarten. Vorausgesetzt werden dabei eine naturnahe Gewässerstruktur und die Einhaltung von chemischen Umweltqualitätsnormen.
Um ergänzend zur WRRL die Meere besser zu schützen, hat die Europäische Union im Jahr 2008 mit der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) einen rechtsverbindlichen Rahmen geschaffen: Die einzelnen Länder der EU müssen notwendige Maßnahmen ergreifen, um auch einen guten Zustand der Meeresumwelt zu erreichen. So sollen die im Meer lebenden Arten und die hier vorkommenden Lebensräume erhalten und entwickelt werden. Dafür muss zuerst sichergestellt werden, dass die Meere wieder sauber und gesund werden. In Deutschland wurde neben anderen Zielen in Hinblick auf chemische Belastungen das Umweltziel ‚Meere ohne Verschmutzung durch Schadstoffe‘ festgelegt.
Die Regelungsinhalte von WRRL und MSRL wurden jeweils über das Wasserhaushaltsgesetz in nationales Recht umgesetzt. Die Geltungsbereiche von WRRL und MSRL überschneiden sich im Küstengewässer. Zudem wird von beiden Richtlinien eine Zusammenarbeit auf internationaler Ebene gefordert. Für die WRRL erfolgt diese in den jeweiligen (internationalen) Flussgebietsgemeinschaften und für die MSRL auf Ebene der regionalen Meeresschutzübereinkommen OSPAR für den Nordost-atlantik einschließlich der Nordsee und HELCOM für die Ostsee.
In ihren Zielen, Vorgaben und Anforderungen zeigen WRRL und MSRL viele Gemeinsamkeiten. Beide verfolgen das Ziel, einen guten Zustand der von ihnen abgedeckten aquatischen Umwelt zu erreichen und zu erhalten bei gleichzeitiger nachhaltiger Nutzung. Für WRRL und MSRL wurden Maßnahmenprogramme entwickelt, um die jeweiligen Ziele zu erreichen. Auch die Sportschifffahrt sollte sich mit geeigneten Maßnahmen beteiligen. Hierzu gehört auch eine verantwortungsvolle Antifoulingpraxis.
Wir geben Ihnen Hinweise dazu, wie Sie Ihr Boot vor Bewuchs schützen und dabei umweltfreundlich handeln können.
Informationen und Hinweise für einen umweltfreundlichen Bewuchsschutz
Artikel-Informationen
erstellt am:
02.10.2017
zuletzt aktualisiert am:
10.10.2017