Artikel-Informationen
erstellt am:
20.06.2016
Richtig ist:
1. Die aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen für die Erdöl- und Erdgasförderung basieren auf dem Bergrecht und stammen aus den achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts.
2. Zugespitzt formuliert kann die Industrie bislang "wie im Wilden Westen" ohne Umweltverträglichkeitsprüfung arbeiten, die Beweislast bei Bergschäden liegt bei den Bürgerinnen und Bürgern. Eine Bürgerbeteiligung in den Genehmigungsverfahren findet in der Regel nicht statt. Fracking war über Jahrzehnte eine übliche Praxis.
3. Die Landesregierung will Fracking NICHT ERLAUBEN. Vielmehr ist Fracking seit Jahrzehnten erlaubte Praxis. Deshalb soll diese bestehende Erlaubnis umfassend eingeschränkt werden.
4. Durch eine Änderung des Rechtsrahmens sollen die weltweit höchsten Umwelt- und Sicherheitsstandards für die Erdgasförderung durchgesetzt werden; wenn irgend möglich durch eine bundesweite Regelung, nur im Notfall durch eingeschränkte Möglichkeiten im Landesrecht.
5. An erster Stelle sollen der Schutz von Grund- und Trinkwasser, der Natur- und Landschaftsschutz, der Erhalt der Gesundheit und der Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger und der Schutz vor Bergschäden stehen.
6. Die Landesregierung hat ein Untersagen der Erdgasförderung aus unkonventionellen Lagerstätten und das Verbot des Einsatzes von umwelttoxischen Substanzen gefordert.
7. Die Landesregierung will das Verbot der Erdgasförderung in Trinkwasserschutzgebieten und in Naturschutz- und Natura 2000-Gebieten.
8. Die Landesregierung hat sich in harten Verhandlungen für den Bestand des Moratoriums eingesetzt. Die Erdgasfirmen haben mittlerweile über einen langen Zeitraum keine Anträge auf Förderung gestellt.
9. Sollten die betreffenden Firmen in naher Zukunft ohne vorherige Regelung im Bund neue Anträge auf Genehmigung stellen, muss davon ausgegangen werden, dass jahrelange Rechtsstreitigkeiten die Folge sind, weil Einvernehmen mit den Wasserbehörden hergestellt werden müsste. Genehmigungen kann es in diesem Zeitraum nicht geben.
10. Niedersachsen will nicht die Genehmigung von Fracking; vielmehr soll die oben genannte bisherige Praxis der zum Teil unreglementierten Förderung von Erdgas endlich beendet werden, damit im Interesse der Bürgerinnen und Bürger Umwelt- und Gesundheitsschutzrechte im Genehmigungsrecht durchgesetzt werden.
Artikel-Informationen
erstellt am:
20.06.2016