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Historie & Richtlinien-Text

Vor dem Hintergrund, dass es mehr als 30 sektorale Richtlinien im Bereich der europäischen Wasserpolitik gab, legte die Europäische Kommission Anfang 1997 den Vorschlag für eine Wasserrahmenrichtlinie vor. Der gemeinsame Standpunkt des Rates wurde im März 1999 unter deutscher Präsidentschaft beschlossen.

Da zahlreiche Änderungsanträge des Europäischen Parlaments (EP) auch in der 2. Lesung vom Rat nicht übernommen wurden, schloss sich im Frühjahr 2000 unter portugiesischer Präsidentschaft ein Vermittlungsverfahren an, das Ende Juni 2000 abgeschlossen wurde. Nach der Billigung des Vermittlungsergebnisses durch Rat und EP im September 2000 trat die "Richtlinie 2000/60 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik" (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 327, S.1) am 22.12.2000 in Kraft.

Die EG-WRRL trägt aufgrund der Unterschiede des Wasserrechts und der naturräumlichen Voraussetzungen in den damals 15 EU-Mitgliedstaaten den deutlichen Charakter eines Kompromisses. Die wesentlichen deutschen Interessen konnten bei der Entstehung der Richtlinie durch eine enge und gute Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern sowie durch gute Kontakte zur Kommission eingebracht werden. Bund und Ländern war vor allem daran gelegen, EU-einheitliche Rahmenvorgaben für eine integrierte Gewässerbewirtschaftung zu erhalten und dem im deutschen Wasserrecht maßgebenden Emissionsprinzip zum Durchbruch zu verhelfen.

Gemäß Artikel 17 der EG-Wasserrahmenrichtlinie sollten Maßnahmen zur Verhinderung und Begrenzung der Grundwasserverschmutzung durch eine gesonderte Tochterrichtlinie Grundwasser erlassen werden, einschließlich Kriterien zur Beurteilung des Grundwasserzustands. Dies ist mit Datum vom 27.12.2006 durch Veröffentlichung der "Richtlinie 2006/118/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung" (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft, L 372, S. 19) erfolgt. Die Richtlinie finden Sie hier.

Die chronologische Entwicklung der Richtlinie und die entsprechenden Unterlagen finden Sie auf den Internetseiten des Umweltbundesamts.



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