Flussgebietseinheit Rhein
Das Einzugsgebiet des Rheins umfasst 185.000 km², 109.000 km² davon liegen in Deutschland. Die Flächen erstrecken sich entlang der Nebenflüsse, von denen Neckar, Main, Mosel / Saar, Lahn, Sieg, Ruhr und Lippe die größten sind.
Gemäß Artikel 3 der EG-WRRL haben die für den Schutz der Gewässer in der Flussgebietseinheit Rhein zuständigen Ministerinnen und Minister Liechtensteins, Österreichs, Deutschlands, Frankreichs, Luxemburgs, Walloniens und der Niederlande sowie das zuständige Mitglied der Europäischen Kommission in einer Ministerkonferenz am 29.1.2001 in Straßburg entschieden, die auf der Ebene der gesamten Flussgebietseinheit (FGE) Rhein erforderlichen Arbeiten zu koordinieren, um eine kohärente Anwendung der EG-WRRL zu erreichen und einen internationalen Bewirtschaftungsplan für die Flussgebietseinheit Rhein zu erstellen. Italien hat sich diesem Vorgehen angeschlossen.
Die Schweiz hat sich in dieser Ministerkonferenz bereit erklärt, die EU-Mitgliedstaaten bei den Koordinierungs- und Harmonisierungsarbeiten im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu unterstützen. Aufgrund der völkerrechtlichen Abkommen sowie der nationalen Gesetzgebung sind der Schweiz bei diesem Prozess Grenzen gesetzt. Falls das EWR-Abkommen übernommen wird, ist Liechtenstein an die WRRL gebunden.
Ein Koordinierungskomitee, bestehend aus Vertretern der Regierung der Rheinanliegerstaaten und der Europäischen Gemeinschaft, für die Bundesrepublik und auch Vertreter der Bundesländer und für Belgien Vertreter der Region Wallonien, wurde mit der Koordinierung der Aufgaben zur Umsetzung der WRRL beauftragt. Das Sekretariat der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) unterstützt das Koordinierungskomitee bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben.
Aufgrund der Größe und Komplexität der Flussgebietseinheit wurde beschlossen, den Bereich in insgesamt neun detaillierte Pläne für einzelne Bearbeitungsgebiete (BAG) aufzugliedern, und zwar
- Deltarhein
(zuständige Bundesländer: Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen) - Alpenrhein/Bodensee
(zuständige Bundesländer: Bayern, Baden-Württemberg) - Hochrhein
(zuständiges Bundesland: Baden-Württemberg) - Oberrhein
(zuständiges Bundesländer: Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg) - Neckar
(zuständige Bundesländer: Baden-Württemberg, Hessen, Bayern) - Main
(zuständige Bundesländer: Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen) - Mittelrhein
(zuständige Bundesländer: Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland) - Mosel/Saar
(zuständige Bundesländer: Rheinland-Pfalz, Saarland) - Niederrhein
(zuständiges Bundesland: Nordrhein-Westfalen)
Diese Bestandsaufnahme beruht weitgehend auf der Grundlage der in den beteiligten Staaten bzw. Länder/Regionen verfügbaren Daten und auf der Anwendung vorhandener Bewertungssysteme.
Die auf der linken Seite aufgeführten Links verweisen auf die A- und B-Berichte. Ferner finden Sie dort weitere Informationen zu den Institutionen der Flussgebietseinheiten.
Artikel-Informationen
erstellt am:
12.08.2005
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010