Flussgebiete
Die Bewirtschaftung der europäischen Gewässer erfolgt in so genannten Flussgebietseinheiten, die die fünf Kategorien Fließgewässer, Seen, Übergangs- und Küstengewässer sowie Grundwasser einschließen.
Auch wenn viele Gewässer Ländergrenzen überschreiten, sollen die Gewässer über diese Grenzen hinweg bewirtschaftet und gleiche Maßstäbe im Umgang mit allen Wasserkörpern geschaffen werden.
Die meisten der für Deutschland relevanten 10 Flussgebietseinheiten (Donau, Rhein, Maas, Ems, Weser, Elbe, Eider, Oder, Schlei/Trave und Warnow/Peene) liegen in den Hoheitsgebieten mehrerer Länder beziehungsweise EU-Mitgliedstaaten.
Niedersachsen liegt in den vier Flussgebietseinheiten Ems, Weser, Elbe und Rhein; keine dieser Flussgebietseinheiten kann allein von Niedersachsen bewirtschaftet werden. Nähere Informationen zu den Flussgebieten sowie zu den jeweiligen A- und B-Berichte finden Sie auf den folgenden Seiten der Flussgebiete Elbe, Ems, Rhein und Weser.
Zur Umsetzung der EG-WRRL in den Flussgebieten wurden zwischen den Anrainerländern Verwaltungsvereinbarungen geschlossen und länderübergreifende Koordinierungsstellen eingerichtet.
Artikel-Informationen
erstellt am:
12.08.2005
zuletzt aktualisiert am:
19.03.2021