Flussgebietseinheit Ems
Zur Flussgebietseinheit Ems gehören die Bundesrepublik Deutschland und die Niederlande.
Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind die Bundesländer Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zuständig. Diese beiden Bundesländer haben zur nationalen Umsetzung der EG-WRRL eine Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen, die am 12.10.2002 in Kraft getreten ist.
Danach bilden diese beiden Länder eine Flussgebietsgemeinschaft Ems, bestehend aus dem Emsrat, der nationalen Koordinierungsgruppe Ems und der Geschäftsstelle Ems mit Sitz in Meppen.
Die internationale Koordinierung in dieser Flussgebietseinheit zwischen den Niederlanden und der Bundesrepublik Deutschland erfolgt in gesonderten internationalen Gremien unter Einbeziehung des Bundes und der Ständigen Deutsch-Niederländischen Grenzgewässerkommission; dabei unterstützt die Geschäftsstelle Ems die internationale Koordinierung.
Die Bearbeitungsgebiete wurden wie folgt unterteilt
Deutschland (Nordrhein-Westfalen / Niedersachsen):
- Untere Ems
- Leda-Jümme
- Hase
- Ems/Nordradde
- Obere Ems,
- Ems-Dollart-Ästuar
Niederlande:
- Niederems,
- Ems-Dollart-Ästuar
Die auf der linken Seite aufgeführten Links verweisen auf die A- und B-Berichte. Ferner finden Sie dort weitere Informationen zu den Institutionen der Flussgebietseinheiten.
Artikel-Informationen
erstellt am:
12.08.2005
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010