Artikel-Informationen
erstellt am:
15.01.2014
zuletzt aktualisiert am:
10.09.2024
Die IE-Richtlinie 2010/75/EU vom 24.11.2010 (ABl. EU L 334/17), mit der die Richtlinie 2008/1/EG über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) abgelöst und mit sechs sektoralen (branchenspezifischen) Richtlinien zusammengeführt wird, ist das zentrale europäische Regelwerk zur Minderung der Emissionen aus Industrieanlagen. Die IE-Richtlinie ist am 6.01.2011 in Kraft getreten und wurde im Frühjahr 2013 in bundesdeutsches Recht umgesetzt. Die Umsetzung erfolgte u.a. durch Anpassung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des Wasserhaushaltsgesetzes und deren untergesetzlicher Regelwerke.
Ein wesentliches Element der Neuregelungen ist die regelmäßige Überwachung besonders umweltrelevanter Industrieanlagen auf der Grundlage einer systematischen
Beurteilung der mit der Anlage verbundenen Umweltrisiken. Zu diesen Risiken zählen neben den möglichen und tatsächlichen Auswirkungen der Anlage auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt auch die Empfindlichkeit der örtlichen Umgebung, das von der Anlage ausgehende Unfallrisiko sowie die Einhaltung der Genehmigungsanforderungen. Entsprechend ihrem Umweltrisiko wird eine Anlage in Abständen zwischen einem Jahr und maximal drei Jahren einer Vor-Ort-Besichtigung unterzogen.
Als besonders umweltrelevant im Sinne der europäischen Richtlinie über Industrieemissionen, die in Deutschland u. a. durch den Anhang 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) umgesetzt wird, gelten diejenigen Anlagen, die dort mit einem „E“ gekennzeichnet sind.
Zu den besonders umweltrelevanten Anlagen zählen ebenfalls:Die konkrete Vorgehensweise bei der Überwachung der Anlagen und die davon betroffenen Anlagen in Niedersachsen sind im Überwachungsplan dargestellt.
Der Überwachungsplan aus dem November 2013 wird im Hinblick auf die Anlagenlisten der Anhänge 3 und 4 mit Wirkung vom 30.04.2014 insofern geändert, als diese Anlagenlisten nicht mehr im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht, sondern in regelmäßigen Abständen jeweils aktualisiert auf dieser Internetseite veröffentlicht werden.
Liste der Industrieanlagen in Niedersachsen, die den Anforderungen der Richtlinie über Industrieemissionen (IED) unterliegen
Für die o.a. Deponien und Industriekläranlagen existieren sektorale Überwachungspläne.
Auf der Basis der Überwachungspläne für Niedersachsen erstellen die zuständigen immissionsschutzrechtlichen Überwachungsbehörden anlagenbezogene Überwachungsprogramme (Staatliche Gewerbeaufsichtsämter für Industrieanlagen und Deponien, kommunale Gebietskörperschaften für Tierhaltungsanlagen, der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) für eigenständig betriebene Industriekläranlagen sowie das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie für Anlagen unter Bergaufsicht).
Die neu erstellten Leitfäden für die Genehmigung und Überwachung von Industrieanlagen nach
dem Bundes-Immissionsschutzgesetz unterstützen Anlagenbetreiber und Überwachungsbehörden in Niedersachsen und enthalten speziell auch Erläuterungen für Anlagen, die den Anforderungen
der europäischen Richtlinie über Industrieemissionen unterliegen.
http://www.umwelt.niedersachsen.de/themen/technischer_umweltschutz/genehmigungsverfahren/leitfaden_durch_bundesimmissionsschutzgesetz/leitfaden-durch-das-bundes-immissionsschutzgesetz-8972.htmlc
http://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/themen/technischer_umweltschutz/anlagenueberwachung/leitfaden-ueberwachung-128560.html
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erstellt am:
15.01.2014
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10.09.2024