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Emissionsfernüberwachung (EFÜ)

Für bestimmte Anlagentypen der 4. BImSchV wird aufgrund ihres Emissionspotentials eine kontinuierliche Emissionsüberwachung durch das immissionsschutzrechtliche Regelwerk vorgeschrieben. Die Emissionsdaten werden in solch einem Fall durch ein Mess- und Auswertesystem beim Anlagenbetreiber kontinuierlich und qualitätsgesichert erfasst und dokumentiert. Die sogenannte Emissionsfernüberwachung ermöglicht der zuständigen Aufsichtsbehörde den unmittelbaren Zugriff auf Messdaten von Anlagen und dient der schnellen und unbürokratischen Überprüfung im Hinblick auf die Einhaltung vorgegebener Emissionsgrenzwerte.

Bisher wurden die Daten per Modem und ISDN an die Überwachungsbehörde übermittelt. Bedingt durch die Umstellung der Telefonanbieter auf Voice-over-IP (VoIP), die sogenannte Internettelefonie, wurde die Übermittlungstechnik in Niedersachsen an die neue Technik angepasst. Somit ist eine Umstellung der Betreiber auf die neue Technologie ab sofort möglich und erwünscht.


Artikel-Informationen

erstellt am:
11.04.2008
zuletzt aktualisiert am:
18.02.2021

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