UV-Licht
Von UV-Strahlung gehen erhebliche Risiken aus, wie viele wissenschaftliche Untersuchungen übereinstimmend feststellen. Seit 2009 ordnet die internationale Agentur für Krebsforschung (International Agency for Research on Cancer/IARC), eine Einrichtung der Weltgesundheitsorganisation (World Health Organisation/WHO), UV-Strahlung in die höchste Krebsrisikogruppe ein. Zudem besteht durch UV-Strahlung die Gefahr von akuten Hautverbrennungen sowie Schäden an den Augen – Hornhautentzündungen sowie Grauer Star gehören zu den möglichen Folgen. Die Zahl der Hautkrebsneuerkrankungen steigt kontinuierlich, sie hat sich in den vergangenen 10 bis 15 Jahren ungefähr verdoppelt. Hierfür sind unter anderem das veränderte Freizeitverhalten, häufigere Sonnenurlaube sowie eine vermehrte Solariennutzung verantwortlich. Diese nimmt seit ca. 30 Jahren zu, in keinem Land wird künstliche UV-Strahlung so häufig genutzt wie in Deutschland.
Zum Schutz vor künstlichem UV-Licht sind das Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG) und die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung - UV-Schutz-Verordnung (UVSV) erlassen worden.
Diese regeln u.a. das Verbot der Nutzung von Solarien für Personen unter 18 Jahren.
Der Bereich des natürlichen UV-Lichtes ist für bestimmte Personenkreise z.B. für Arbeitnehmer in arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen geregelt.