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Leitfaden Überwachung von Industrie-Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz in Niedersachsen

Überwachung von Industrie-Anlagen ist unerlässlich zur Sicherstellung von Schutz und Vorsorge vor schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstigen Gefahren sowie erheblichen Nachteilen und Belästigungen. Sie dient der Einhaltung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und auch des EU-Rechts.

Der Leitfaden für die Überwachung von Industrie-Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz in Niedersachsen möchte Ihnen als Anlagenbetreiber oder als Angehörige von Überwachungsbehörden eine Hilfestellung geben bei der Durchführung der Überwachung.

Im ersten Teil des Leitfadens werden Ihnen die Anforderungen an die Überwachung sowohl von nach Bundes-Immissionsschutzrecht nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen als auch genehmigungsbedürftigen Anlagen, im Speziellen auch an die Überwachung von IED-Anlagen und von Anlagen, die dem Störfallrecht unterliegen, erläutert. Vorgestellt werden u.a. der Leitfaden zur Systemprüfung, der Niedersächsische Überwachungsplan zur Umsetzung der IED-Richtlinie mit dem Erhebungs- und Berichtsformular für die Vor-Ort-Besichtigung der Industrieanlagen sowie der Niedersächsische Überwachungsplan zur Umsetzung der Anforderungen der Seveso-III-Richtlinie und des § 17 StörfallV mit dem Datenerhebungs- und Berichtsformular für die Durchführung der Vor-Ort-Besichtigung nach § 16 Störfall-Verordnung (Inspektionsbericht). Sie erhalten auch einen Überblick über die erforderlichen Besichtigungsfrequenzen.

Im zweiten Teil werden weitere Anforderungen an die Betreiber benannt, wie die Auskunfts- und Mitteilungspflichten gemäß §§ 31 und 52b BImSchG, die Betriebsbeauftragten im Sinne der 5. BImSchV, aber auch Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte.

Zahlreiche Links des elektronischen Leitfadens bieten Ihnen weitergehende Informationen.

Hier geht es zum Leitfaden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.10.2014
zuletzt aktualisiert am:
07.08.2017

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