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Netzwerke und Kooperationen - NuK (KLARA 2023-2027)

  Bildrechte: ML Niedersachsen
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ZWEITES Antragsverfahren startet am 15.10.2024 !!!

Im Zeitraum vom 15.10. bis 30.11.2024 findet ein weiteres Antragsverfahren für niedersächsische Projekte statt.

Weitere Informationen erhalten Sie HIER und direkt auf den Internet-Seiten des NLWKN (s. Infospalte Bewilligungstelle für EU-Zuwendungen).

Die maximale Laufzeit der Projekte ist auf den 31.12.2028 befristet.

Allgemeines: Genehmigung GAP-Strategieplan

Der nationale Strategieplan zur Umsetzung der gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) in Deutschland wurde von der EU am 21.11.2022 genehmigt.

Zum 1. Januar 2023 ist die neue Förderperiode KLARA 2023-2027 (Klima, Landwirtschaft, Artenvielfalt und regionale Akteur:innen) gestartet, die eine große Bandbreite von neuen und etablierten Förderinstrumenten umfasst.

Finanziert werden diese Maßnahmen aus dem ELER-Fonds, welcher Mittel der Europäischen Union für die Entwicklung der ländlichen Räume bereitstellt.

Weitere Informationen unter: KLARA Inhalt des Förderangebots

Allgemeines zur RL NuK

Wie bereits in der vorherigen Förderperiode PFEIL werden auch in der Förderperiode KLARA Zusammenarbeitsformen im Naturschutz gefördert.

Hierfür wurde die Fördermaßnahme "Netzwerke und Kooperationen zur Landschaftspflege- Richtlinie NuK" programmiert, welche für das Fördergebiet in Niedersachsen und Bremen Anwendung findet.

Inhaltlich handelt es sich bei NuK um eine Fortführung der vorherigen ELER-RL Landschaftspflege- und Gebietsmanagement (LaGe) mit ähnlichen Förderschwerpunkten.

Die Richtlinie NuK basiert auf der Interventionsbeschreibung "EL-0701: Netzwerke und Kooperationen" des deutschen GAP-Strategieplans sowie Artikel 77 der Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 (GAP-Strategie-VO).

Downloads der Richtlinie NuK im Ministerialblatt vom 23.08.2023 sowie als Handout stehen rechts in der Informationsspalte zur Verfügiung.

Den Link zur jeweils aktuellen Version der Richtlinie NuK in VORIS finden sie HIER


Austausch Bildrechte: Angela Bode

Inhaltliches zur RL NuK

Über die RL NuK sollen Kooperationen gefördert werden, die mit ihrer Arbeit das Ziel verfolgen, zum Naturschutz beizutragen:

  • zur kooperativen Steuerung beim Management von Natura 2000-Gebieten und sonstigen Gebieten mit Bedeutung für die biologische Vielfalt,
  • zur Förderung einer moorschonenden Bewirtschaftung und Entwicklung in Moorgebieten und deren Management,
  • zum Erhalt und zur Förderung der biologischen Vielfalt in der Kulturlandschaft,
  • zu einer klima- und umweltschonenden Landbewirtschaftung und -nutzung.
Hierfür werden mittels einer Vereinbarung Kooperationen von Akteuren im ländlichen Raum gebildet, um Interessen von Landwirtschaft und Naturschutz/Wasserwirtschaft zusammenzubringen.

Gefördert werden Kooperationen u.a. in der folgenden Gebietskulisse:

  • Natura 2000-Gebiete,
  • Naturschutzgebiete,
  • Großschutzgebiete,
  • Programmkulisse „Niedersächsische Moorlandschaften“.

Über die RL werden u.a. die folgenden Vorhaben gefördert:

  • Aufbau neuer Kooperationen,
  • Unterstützung bestehender Kooperationen (Voraussetzung: Wahrnehmung einer neuen Tätigkeit),
  • Erstellung und Umsetzung von Durchführbarkeitsstudien/Erhebungen/Plänen,
  • Erfahrungsaustausch- sowohl zwischen Kooperationen als auch mit anderen Akteuren (bspw. Forschungseinrichtungen).

Hinweis: Bei der RL NuK steht insbesondere die Förderung von Personalkosten im Vordergrund, welche aufgrund der Kooperation anfallen. Die Umsetzung der aus den Kooperationen resultierenden Projekte hat i.d.R. über andere Förderrichtlinien (z.B. BiolV, AUKM, GAK) zu erfolgen.

Als Zuwendungsempfänger kommen vorrangig in Betracht:

  • Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse,
  • Stiftungen,
  • Naturschutzverbände,
  • Träger der Naturparke,
  • Vereine,
  • Land- und forstwirtschaftliche Betriebe.

Weitere Einzelheiten können der Richtlinie NuK (siehe Infospalte) entnommen werden.

Ansprechpersonen

Bewilligungsstelle ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).

Ansprechpersonen im NLWKN finden Sie rechts in der Info-Spalte.

ler   Bildrechte: EU-KOM

EU-Emblem

A K T U E L L

▶ Ein Z W E I T E S Antragsverfahren findet im Zeitraum vom 15.10. bis 30.11.2024 statt.
▶ Die Förderrichtlinie „NuK“ wurde am 23.08.2023 im Nieders. Ministerialblatt Nr. 31 veröffentlicht und kann mit untenstehenden Downloads heruntergeladen werden.

Land unterstützt Kommunen mit angespanntem Haushalt bei EU-Projekten
Ministerin Osigus: Neue Förderrunde mit sechs Millionen Euro stärkt nachhaltige Entwicklung

Infos zur Kofinanzierungsrichtlinie des MB weiter unten in der Spalte

WICHTIGER HINWEIS

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Das Land gewährt Zuwendungen an finanzschwache Kommunen für die teilweise Deckung der notwendigen Kofinanzierung von EU-Förderprojekten mit Mitteln aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung finanzschwacher Kommunen bei der Kofinanzierung von EU-Förderprojekten der Förderperioden 2014-2020 und 2021-2027 (Kofinanzierungsrichtlinie — KofiRL)
RdErl. d. MB v. 18.07.2022 - Nds. MBl. Nr. 31/2022

Bewilligungsbehörde ist das für die Kommune zuständige Amt für regionale Landesentwicklung (ArL). Dort erhalten sie weitere Informationen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.02.2023
zuletzt aktualisiert am:
22.11.2024

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