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Landschaftsrahmenplan

Der Landschaftsrahmenplan ist der zentrale, verpflichtend aufzustellende und fortzuschreibende Fachplan des Naturschutzes in Niedersachsen. Zuständig für seine Aufstellung ist die jeweilige untere Naturschutzbehörde in ihrem Gebiet.

Innerhalb der Großschutzgebiete „Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue“ und den Nationalparken „Harz (Niedersachsen)“ und „Niedersächsisches Wattenmeer“ ersetzen Pläne bzw. Konzepte der Großschutzgebietsverwaltungen den Landschaftsrahmenplan.

Die Planaussagen des Landschaftsrahmenplans basieren auf einer zielorientierten Erfassung und Bewertung der Schutzgüter. Dazu gehören Auswertungen vorhandener Daten, die Luftbildauswertung sowie gründliche Kartierungen im Gelände.

Wichtigster Teil der Bestandsaufnahme für die Schutzgüter Arten und Biotope sowie das Landschaftsbild ist die flächendeckende Biotoptypenkartierung, die als Informationsquelle auch für die Bearbeitung der Schutzgüter Boden und Wasser sowie Klima und Luft herangezogen wird (z. B. für die Ermittlung erosionsgefährdeter Bereiche oder der für den Naturschutz wertvollen Gebiete im Einwirkungsbereich von Emissionsquellen). Für alle Schutzgüter erfolgt eine differenzierte mehrstufige Bewertung des Plangebiets.

Das Zielkonzept liefert eine integrierte und räumlich konkrete Darstellung der angestrebten Entwicklung des Plangebiets. Dabei liegt das Schwergewicht auf der kartografischen Darstellung. Die Zielkonzept-Karte zeigt auf einen Blick, welche Bereiche des Plangebiets - unter Einbeziehung aller Schutzgüter - zu sichern, zu verbessern und zu entwickeln sind. Gegenstand der Darstellung ist zugleich das Biotopverbundsystem. Dieses ist der zentrale Inhalt eines Landschaftsrahmenplans.

Zudem enthält der Landschaftsrahmenplan Maßnahmenvorschläge zur Umsetzung des Zielkonzepts. Er ist Arbeitsgrundlage für Schutzgebietsausweisungen, Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen, Artenhilfsmaßnahmen, Maßnahmen von Nutzergruppen und anderen Fachverwaltungen sowie für Raumordnung und Bauleitplanung.


Sumpf

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.09.2016

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