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Niedersächsisches Landschaftsprogramm

Am 04.04.2022 hat der niedersächsische Umweltminister Olaf Lies gemeinsam mit dem Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, Dr. Hubert Meyer, und dem Landrat des Landkreises Nienburg, Detlev Kohlmeier, bei einem Termin in Warpe im Landkreis Nienburg das neue niedersächsische Landschaftsprogramm vorgestellt. Dieses liefert mit detaillierten Karten und umfangreichen textlichen Ausführungen ein Konzept für den Umgang mit Natur und Landschaft in Niedersachsen und wird mindestens für die nächsten 10 bis 15 Jahre Gültigkeit haben.

Olaf Lies, niedersächsischer Umweltminister: „Ich freue mich, dass wir nun mit dem neuen Landschaftsprogramm über das aktuellste Programm Deutschlands mit innovativen Ansätzen verfügen. Es ist die gemeinsame Handlungsgrundlage für den staatlichen und ehrenamtlichen Naturschutz, und gibt uns Instrumente für mehr Artenvielfalt und mehr Klimaschutz an die Hand. Damit unterstützen wir auch die Umsetzung des Niedersächsischen Weges vor Ort. Diese Pläne konkretisieren und ergänzen die landesweiten Inhalte und Ziele für den Natur- und Umweltschutz und brechen sie auf die kommunale Ebene herunter.“

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Niedersächsisches Landschaftsprogramm (Nov. 2021)

Das Landschaftsprogramm gilt als das zentrale Planungsinstrument für den Umwelt- und Naturschutz in Niedersachsen, es stellt unter anderem auch Bezüge zu nationalen und internationalen Strategien her. Es gibt die Richtung für die Arbeit in den Naturschutzbehörden vor und bildet die Grundlage für die Erarbeitung der Landschaftsrahmenpläne in den Kommunen.

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, 2022


Das Landschaftsprogramm ist das strategische und naturschutzrechtlich verankerte Planungsinstrument, welches das Themenfeld Naturschutz und Landschaftspflege gesamtheitlich und systematisch abdeckt und als Richtschnur für die Arbeit der Naturschutzverwaltung in Niedersachsen dient. Als gutachterlicher Fachplan liefert es eine aktuelle Grundlage für die Berücksichtigung der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege in der Landesraumordnung sowie in anderen Fachplanungen und leistet damit auch einen Beitrag zur Planungsbeschleunigung.

Das Niedersächsische Landschaftsprogramm wurde nach über 30 Jahren durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz als zuständiger Behörde nach § 3 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) neu aufgestellt. An der Erarbeitung der Neuaufstellung haben der Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) als Fachbehörde für Naturschutz sowie der Geschäftsbereich „Gewässerbewirtschaftung, Flussgebietsmanagement“, das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), das Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – Dezernat Binnenfischerei-Fischereikundlicher Dienst und ein Teil der Unteren Naturschutzbehörden mitgewirkt.

 

Gemäß dem Niedersächsischen Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) muss eine Strategische Umweltprüfung (SUP) für die Neuaufstellung des Landschaftsprogramms durchgeführt werden. Im Rahmen der SUP wurde der Verfahrensschritt der Festlegung des Untersuchungsrahmens – das sogenannte Scoping – im Frühsommer 2020 durchgeführt und der vorgesehene Umweltbericht erstellt. Der darauffolgende Verfahrensschritt der Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit sowie der Verbände wurde in der Zeit vom 17. September bis zum 19. November 2020 durchgeführt. Dafür wurden der Entwurf des Landschaftsprogramms einschließlich Kartenwerk und der Umweltbericht nach Bekanntgabe im Ministerialblatt vom 16.09.2020 in der Zeit vom 17.09. bis 16.10.2020 öffentlich ausgelegt sowie auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz zum Download bereitgestellt.

Neben der öffentlichen Auslegung wurden zusätzlich 150 Behörden und Verbände direkt angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Im Zuge des Beteiligungsverfahrens wurden 66 Stellungnahmen abgegeben, davon hatten 14 keine Bedenken gegen den Entwurf des Nds. Landschaftsprogramms. Die im Rahmen der SUP eingegangenen Einwendungen und Äußerungen wurden den Stellungnahmen und Entscheidungen des Umweltministeriums als oberster Naturschutzbehörde in Form einer so genannten Synopse gegenübergestellt.

Synopse des Landschaftsprogramms - Download (PDF)

Die Annahme des Programms wurde gemäß § 44 UVPG im Nds. Ministerialblatt vom 08.12.2021 bekanntgeben.

In der Zeit vom 13.12.2021 bis zum 21.01.2022 lagen die folgenden Unterlagen im Nds. Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz zur Einsichtnahme aus:

  • das fertiggestellte Niedersächsische Landschaftsprogramm mit integriertem Umweltbericht, einschließlich einer nicht-technischen Zusammenfassung
  • die zusammenfassende Umwelterklärung
  • die Aussagen zu Überwachungsmaßnahmen.



Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass das Landschaftsprogramm gutachtlichen Charakter hat, keine unmittelbare Rechtsverbindlichkeit erlangt und der räumlichen Konkretisierung auf den nachgelagerten Planungsebenen bedarf. Ein förmliches Abstimmungsverfahren wird nicht durchlaufen. Es hat nicht die Aufgabe, die fachlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege mit anderen öffentlichen oder privaten Belangen abzustimmen. Dies ist dem jeweiligen Verfahren vorbehalten, das die Verbindlichkeit eines Vorhabens begründet, insbesondere im Rahmen der Raumordnung, den Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren nach den Fachgesetzen und den förmlichen Verfahren (z.B. Unterschutzstellungsverfahren) nach den Naturschutzgesetzen. Im Rahmen dieser Verfahren erfolgt der notwendige Abwägungsprozess zwischen den jeweiligen Nutzungsinteressen und den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege.

Aus dem Landschaftsprogramm lassen sich also weder für die Gemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, noch für Grundeigentümer verbindliche Pflichten und Zwänge ableiten.

Niedersächsisches Landschaftsprogramm Bildrechte: NLWKN

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Artikel-Informationen

erstellt am:
27.09.2016
zuletzt aktualisiert am:
09.05.2022

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