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Landschaftsplan

Landschaftspläne werden nach § 4 des Niedersächsischen Naturschutzgesetz (NNatSchG) von den Gemeinden im eigenen Wirkungskreis erstellt. Das Niedersächsische Umweltministerium hat gemeinsam mit dem Niedersächsischen Innenministerium, dem Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund, dem Niedersächsischen Städtetag, dem Niedersächsischen Landkreistag und dem damaligen Landesamt für Ökologie den "Leitfaden Landschaftsplan" herausgegeben. Er kann beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) bezogen werden. Mit dem "Leitfaden Landschaftsplan" wird den planenden Gemeinden das erforderliche Instrumentarium für die Erarbeitung eines qualifizierten Landschaftsplans an die Hand gegeben. Die Herausgeber verbinden mit dieser Veröffentlichung die Erwartung, dass die Gemeinden in vielfältiger Weise durch den Landschaftsplan gewinnen werden:

  • als Konzeption zur Sicherung natürlicher Lebensgrundlagen in der Gemeinde,
  • als Grundlage zur Berücksichtigung der Naturschutzziele in der Bauleitplanung,
  • zur Vorbereitung der Anwendung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung,
  • als Konzeption für einen Ausgleichsflächen-Pool,
  • zur Planung für die naturbezogene Erholung, für die Sicherung der biologischen Vielfalt, für den Schutz von Boden, Gewässern und Klima im Gemeindegebiet,
  • durch bessere Steuerungsmöglichkeiten von Vorhaben im Außenbereich und erleichterte Stellungnahmen zu Planungen Dritter,
  • durch verbesserte Identifikation der Bürger mit ihrer Gemeinde und
  • durch erleichterten Zugang zu Fördermitteln zur Umsetzung der Naturschutzziele.

Sumpf

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.09.2016
zuletzt aktualisiert am:
03.12.2024

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