Grünordnungsplan
Der Grünordnungsplan wird - wie der Landschaftsplan - von der Gemeinde im eigenen Wirkungskreis aufgestellt. Er wird inhaltlich aus dem übergeordneten Landschaftsplan abgeleitet und konkretisiert dessen Aussagen für ein Teilgebiet einer Gemeinde.
Der Grünordnungsplan hat im Wesentlichen die Aufgabe, den Bebauungsplan vorzubereiten oder zu ergänzen, insbesondere durch die Planung von Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen, die durch die Umsetzung des Bebauungsplans hervorgerufen werden, sowie durch die Vorbereitung von Maßnahmen nach § 29 BNatSchG in Verbindung mit § 22 NNatSchG (Ausweisung von geschützten Landschaftsbestandteilen) und zur Gestaltung von Grünflächen, Erholungsanlagen und anderen Freiräumen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
27.09.2016
zuletzt aktualisiert am:
08.02.2023