Landschaftspflege und Gebietsmanagement (LaGe)
Nach LaGe kommt NuK
In der neuen Förderperiode KLARA 2023 - 2027 wird das Angebot der Förderrichtlinie LaGe mit der Förderrichtlinie NuK fortgeführt.
Die Fördermaßnahme "Netzwerke und Kooperationen zur Landschaftspflege- Richtlinie NuK" wurde programmiert, welche für das Fördergebiet in Niedersachsen und Bremen Anwendung findet.
Inhaltlich handelt es sich bei NuK um eine Fortführung der vorherigen ELER-RL Landschaftspflege- und Gebietsmanagement (LaGe) mit ähnlichen Förderschwerpunkten. Hierzu mehr bei NuK
Für die neue EU-Förderperiode 2014 bis 2020 (Beginn: 01.01.2014) wurde auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds und des ELER-Programms Niedersachsen und Bremen (PFEIL) die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Zusammenarbeit in der Landschaftspflege und dem Gebietsmanagement in Niedersachsen und Bremen (Richtlinie Landschaftspflege und Gebietsmanagement – RL LaGe) erarbeitet.
Die Umsetzung dient der Förderung der Zusammenarbeit von verschiedenen Akteuren im ländlichen Raum, der Effizienzsteigerung der angebotenen Fördermaßnahmen und der kooperativen Steuerung der Maßnahmenumsetzung. Zum einen soll durch die Kooperation die Akzeptanz von Naturschutz- und Agrarumweltmaßnahmen und zum anderen die Effektivität der einzelnen Förderinstrumente verbessert werden. Das Instrument trägt zur kooperativen Zusammenarbeit verschiedener Akteure im ländlichen Raum bei und verbessert so die Chancen, dass schutzwürdige Kulturlandschaften erhalten werden können. Voraussetzung dafür ist, dass sich ihre Bewirtschaftung lohnt, indem entweder marktfähige Produkte entwickelt oder bestehende Förderansätze gefunden werden und es durch Lenkung der passenden Fördermaßnahmen auf die geeigneten Flächen zu einer effizienten Umsetzung der Maßnahmen kommt. Gefördert werden zudem der Aufbau von Netzwerken zur Förderung der Landschaftspflege, Naturschutzstationen, Weideagenturen oder ähnlichen Einrichtungen, in denen Landwirte, Kommunen und/oder Naturschutzverbände freiwillig und gleichberechtigt im Interesse der Landschaftspflege und des Naturschutzes zusammenarbeiten sowie kooperative Ansätze für das Management von Schutzgebieten bzw. Schutzgebietssystemen.
Gebietskulisse dieser Förderrichtlinie ist das Programmgebiet und somit die gesamte Landesfläche der Länder Niedersachsen und Bremen.
Förderfähig sind unter anderem
- Erarbeitung von Konzepten zur Verbesserung der Wirksamkeit von Agrarumweltmaßnahmen
- Information, Beratung und Aktivierung der Beteiligten und die Umsetzung der geförderten Konzepte
- Projektentwicklung, Studien, Entwicklungskonzepte für Natura 2000-Gebiete und sonstige Gebiete mit besonderer Bedeutung für die Biodiversität
- Laufende Kosten der Zusammenarbeit, der Organisation, Koordination und Geschäftsführung existierender und neu gegründeter Vereinigungen/Kooperationen
- Kommunikations-, Kooperations- und Interaktionsprozesse zur Akzeptanzförderung von Naturschutz- und Agrarumweltmaßnahmen
Ansprechpartnerin für die Fördermaßnahme des Naturschutzes im Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz ist:
Frau Evelin Bujak, Referat N1, Tel.: 0511-120-3546, Email
Artikel-Informationen
erstellt am:
17.11.2015
zuletzt aktualisiert am:
16.05.2023