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Erschwernisausgleich für Wald

Mit dem durch die Erschwernisausgleichsverordnung-Wald geregelten Erschwernisausgleich sollen wesentliche Erschwernisse der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft in geschützten Teilen von Natur und Landschaft in Natura 2000-Gebieten finanziell ausgeglichen werden. Ausgleichszahlungen können für wesentliche Nutzungseinschränkungen auf Waldflächen in Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten und für die Gebietsteile B und C des Biosphärenreservates „Niedersächsische Elbtalaue“ von Waldbesitzern in Anspruch genommen werden.

Die Höhe dieses Erschwernisausgleichs wird anhand einer Punktetabelle berechnet und richtet sich nach Einschränkungen, die zum Beispiel durch Auflagen für einen Mindestanteil an Altholz, die ständige Bereitstellung lebender Habitatbäume oder durch die Verschärfung der Kahlschlagbestimmungen entstehen können. Übersteigt dieser Wert einen Betrag von 200 Euro wird er den bewirtschaftenden Personen der Flächen ausgezahlt.

Den Zielen des Artenschutzes, des Erhalts und der Steigerung der Biodiversität sowie den ökologischen Funktionen des Ökosystems Wald wird so wirksam entsprochen. Ähnlich wie bei den Regelungen für Dauergrünland wird der Erschwernisausgleich für Wald von der Landesregierung als effektive Maßnahme zur Akzeptanzförderung von Sicherungsmaßnahmen bewertet.

Für Flächen, für die ein Erschwernisausgleich für Wald gezahlt wird, müssen die bewirtschaftenden Personen eine sogenannte Maßnahmenkartei als Nachweis einer „wesentlichen Erschwernis" führen.

Diese finden Sie auf der Internetseite des Servicezentrums Landentwicklung und Agrarförderung (SLA) unter der Rubrik „Antragsunterlagen Erschwernisausgleich (EA) Wald“ als beschreibbare pdf-Datei.

Zusätzliche Informationen zum Erschwernisausgleich für Wald finden Sie im Internetauftritt der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK).

Die Erschwernisausgleichs-Verordnung Wald vom 14. Dezember 2021 mit der Punktetabelle können Sie hier einsehen.

Wald  
Verordnung Erschwernisausgleich Wald

über den Erschwernisausgleich für Wald in geschützten Teilen von Natur und Landschaft in Natura 2000-Gebieten

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