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AUKM - GN 1 "Nachhaltige Grünlandnutzung"

  Bildrechte: ML Niedersachsen
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Die AUKM GN 1 liegt in der fachlichen Zuständigkeit des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML).



Borringhauser Wiesen   Bildrechte: MU

Gefördert wird die nachhaltige und standortangepasste Bewirtschaftung zum Erhalt und zur Entwicklung von Lebensräumen im Dauergrünland für die Vogel- und sonstige Tierwelt sowie der für diese Standorte typischen Pflanzengesellschaften.

Die AUKM GN 1 wird außerhalb von folgenden Bereichen angeboten:

  • Förderkulisse GN 2
  • Nationalparke „Harz“ und „Niedersächsisches Wattenmeer“,
  • Gebietsteil C des Biosphärenreservats „Niedersächsische Elbtalaue“ und
  • Naturschutzgebieten
  • gesetzlich geschützten Biotope nach § 30 BNatSchG und § 24 NNatSchG, wenn ein Antrag auf Erschwernisausgleich vorliegt
  • Landschaftsschutzgebiete mit Auflagen zur landwirtschaftlichen Nutzung

Wesentliche Verpflichtungen sind:

  • Im Betrieb ist ein durchschnittlicher jährlicher Viehbesatz von mindestens 0,3 RGV/ha Dauergrünland einzuhalten.
  • Keine Anwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln und von chemisch-synthetischen Düngemitteln.
  • Eingeschränkte Organische Düngung
  • Keine Bodenbearbeitung.
  • Einhaltung einer Ruhezeit ab dem 21.03, Pflegemaßnahmen, Mahd, Nachsaat und/oder Düngung erst ab 06.06.. Für Milcherzeuger (mind. 10 Milchkühe) endet die Ruhezeit am 31.05.
  • In der Ruhezeit ist eine Beweidung zulässig (entweder höchstens 3 Tiere/ha oder max. 2 RGV/ha (nur Schafe, Ziegen, Rinder, keine Pferde/Equiden)).
  • Bei einer auf den Ruhezeitraum folgenden Schnittnutzung ist eine Schonfläche stehen zu lassen, die 10 % der Schlaggröße nicht unterschreiten darf. Diese Fläche darf frühestens ab dem 01.08. befahren oder genutzt werden.
  • Schnittnutzung und / oder Beweidung mindestens ein Mal jährlich innerhalb der Vegetationszeit bis einschließlich 30.09.
  • Dokumentationspflicht in einer Schlagkartei

Folgende Zuschläge können darüber hinaus vereinbart werden:

  • Zuschlag A (Einsatz eines Mähbalkens ohne rotierende Messer und ohne Aufbereiter)
  • Zuschlag B (Altgrasstreifen)
Blumenwiese Scheden LPV Göttingen   Bildrechte: LPV Göttingen
Weitere Fragen zu den konkreten Bewirtschaftungsbedingungen und Förderhöhen entnehmen Sie bitte dem zum Download beigefügten jeweiligen Merkblatt oder wenden sie sich an die für Sie zuständige UNB bzw. die für Sie zuständige Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

Informationen insbesondere zur administrativen Abwicklung, wie z.B. zu Allgemeinen Teilnahmebedingungen, Antragsformularen, Muster für förderspezifische Aufzeichnungen einschließlich erläuterndem Merkblatt, Frage-Antwort-Katalog etc. finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.


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Artikel-Informationen

erstellt am:
21.03.2022
zuletzt aktualisiert am:
13.09.2024

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