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AUKM - Förderschwerpunkt „Nachhaltige und naturschutzgerechte Nutzung von Ackerflächen (AN)“

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Feldvogelindikator   Bildrechte: NLWKN
Quelle: NLWKN

Wie in anderen Teilen Deutschlands geht auch in Niedersachsen die Artenvielfalt in der Agrarlandschaft zurück. So sind viele Pflanzenarten, die auf einen extensiv bewirtschafteten Acker angewiesen sind, in ihrem Bestand bedroht. Auch früher häufige Vogelarten wie Rebhuhn, Kiebitz und Feldlerche sind vielerorts fast verschwunden.

Die Hauptursache für den Rückgang der Arten ist in der starken Veränderung ihrer Lebensräume wie z.B. durch Trockenlegung, Überbauung, Zerschneidung, Nutzungsänderung und durch Schadstoff- und Stoffeinträge zu suchen.

In erster Linie sind die Arten besonders bedroht, die sehr spezielle Ansprüche an ihren Lebensraum und Standort stellen. Gefährdet sind weiterhin solche Arten, die z.B. aus klimatischen Gründen in Niedersachsen am Rande ihres Verbreitungsraumes siedeln.

Um den Verlust der Biodiversität zu verhindern, eine Wiederausbreitung der Arten zu bewirken und die agrarökologischen Selbstregulierungskräfte der Agrarlandschaft nachhaltig zu stärken, wird im Förderschwerpunkt „nachhaltige und naturschutzgerechte Nutzung von Ackerflächen“ die Förderung von mehrjährigen Schonflächen für Ackerwildkräuter, Feldhamster, Ortolan, Rotmilan und den Kiebitz angeboten. Andere Tierarten und Artengruppen (z.B. Insekten) profitieren von der Umsetzung der Maßnahmen. Durch die Kombination von normal genutzten Flächen mit Schonflächen werden zusätzliche Strukturen in der Agrarlandschaft und Übergänge zu ökologisch wichtigen Bereichen geschaffen. Die nachhaltige und naturschutzgerechte Bewirtschaftung von stellen ökologische Nischen für viele Arten dar und erhöhen so die Biodiversität.

Sofern die konkrete räumliche Lage dieser Schonstreifen dabei durch die zuständige untere Naturschutzbehörde (UNB) festgelegt wird, wird dies wegen der regionalen Steuerung und räumlichen Optimierung sowie dem damit einhergehenden Beitrag zu einer überbetrieblichen Biotopvernetzung zusätzlich mit einem jährlichen finanziellen Bonus honoriert.

Für die vorgenommenen Bewirtschaftungsmaßnahmen, soweit sie Bestandteil der eingegangenen Verpflichtung sind, müssen förderspezifische Aufzeichnungen vorgenommen und im Betrieb vorgehalten werden.

Der naturschutzbezogene Teil des Förderschwerpunktes "Schonstreifen auf Acker" teilt sich auf in fünf Fördermaßnahmen:

Gefördert werden können Ackerflächen nur innerhalb einer festgelegten und jährlich angepassten Förderkulisse.

Die derzeit gültigen Förderkulissen der Fördermaßnahmen können in den Umweltkarten Niedersachsen eingesehen werden.

https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/Umweltkarten/?lang=de&topic=Natur&bgLayer=TopographieGrau&catalogNodes=

Die räumliche Verteilung der bisher geförderten Flächen in diesem Förderschwerpunkt ist der folgenden Grafik zu entnehmen:
Geförderte Flächen im Förderschwerpunkt "nachhaltige und naturschutzgerechte Nutzung von Ackerflächen" (AN)   Bildrechte: MU
Sonstiges

Weitere Fragen zu den konkreten Bewirtschaftungsbedingungen und Förderhöhen entnehmen Sie bitte dem zum Download beigefügten jeweiligen Merkblatt (s.o.) oder wenden sich an die für Sie zuständige UNB bzw. die für Sie zuständige Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

Informationen insbesondere zur administrativen Abwicklung, wie z.B. zu Allgemeinen Teilnahmebedingungen, Antragsformularen, Muster für förderspezifische Aufzeichnungen einschl. erläuterndem Merkblatt, Frage-Antwort-Katalog etc. finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
30.03.2022
zuletzt aktualisiert am:
13.09.2024

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