Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen zur Verbesserung der Biodiversität (AUKM)
- Förderstatistik -
Die vielfältigen Angebote des MU im Rahmen der AUKM werden in Niedersachsen von den bewirtschaftenden Personen sehr gut angenommen. Im Jahr 2022 wurden knapp 2,2 % der landwirtschaftlichen Flächen, ca. 58.000 Hektar, in eine Förderung einbezogen.
Über 2.000 landwirtschaftliche Betriebe beteiligen sich an den unterschiedlichen Naturschutzmaßnahmen. Dies ist ein Beleg dafür, dass der sogenannte "Vertragsnaturschutz" Akzeptanz in der Landwirtschaft findet.
Die im Rahmen der AUKM geförderten Flächen liegen überwiegend (über 80 %) in der Kulisse des europäischen Schutzgebietssystems "Natura 2000". Die Flächen außerhalb dienen häufig der Verbesserung von Lebensräumen der in der sogenannten Vogelschutzrichtlinie aufgeführten Vogelarten (wie z.B. bei der Fördermaßnahme AN7 - Naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz von Rotmilanen) oder von Lebensraumtypen oder Lebensstätten der Tier- und Pflanzenarten der sogenannten FFH-Richtlinie (wie z.B. bei den AUKM BB 1 und BB 2 - Besondere Biotoptypen, montane Wiesen, Magerrasen, mesophiles Grünland).
Der größte Flächenumfang liegt im Förderschwerpunkt „Maßnahmen zum Schutz Nordischer Gastvögel (NG)“ gefolgt von den Förderschwerpunkten „nachhaltige und naturschutzgerechte Grünlandnutzung (GN)“ und „Maßnahmen zum Schutz Besonderer Biotoptypen (BB)“:Für diese Naturschutzleistung der Landwirtschaft zahlt das Land Niedersachen im Jahr 2022 knapp 21 Millionen Euro aus, wovon ca. 13Millionen Euro aus EU-Mitteln, 4,7 Mio. Euro aus Bundes- und 2,7 aus Landesmitteln bereitgestellt werden. Seit dem Jahr 2000 erfolgt die Kofinanzierung der AUKM im Rahmen des Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
Die AUKM werden nicht in allen Regionen des Landes gleichmäßig gut angenommen. Die Schwankungsbreite ist sehr groß. Die Verteilung der Förderflächen auf das Land Niedersachsen auf Ebene der unteren Naturschutzbehörden, unterteilt nach sechs verschiedenen Gruppen, veranschaulicht die folgende Grafik:
Diese zum Teil erheblichen regionalen Unterschiede können auf unterschiedliche landwirtschaftliche Nutzungs- und Ertragsmöglichkeiten, auf die unterschiedliche Ausstattung mit schutzwürdigen Lebensräumen, auf die Aktivitäten der unteren Naturschutzbehörden und auf unterschiedlichen Nutzungsdruck zurückgeführt werden.
Die unterschiedliche Verteilung der AUKM-Förderflächen nach Förderschwerpunktbereichen sind den folgenden Grafiken zu entnehmen:
Ein Überblick über die Förderflächen aller AUKM im Dauergrünland mit Biodiversitätsbezug sowie des Erschwernisausgleichs Dauergrünland sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Die Flächenbilanz verdeutlicht, dass im Jahr 2022 ca. 82.500 ha oder 12 % der gesamten Dauergrünlandflächen in Niedersachsen mit AUKM oder dem Erschwernisausgleich Dauergrünland gefördert und damit naturschutzgerecht und nachhaltig bewirtschaftet wurden.
Der in der EU-Förderperiode 2014 – 2022 erstmalig eingeführte Zuschlag der "Beteiligung der zuständigen unteren Naturschutzbehörde bei der Festlegung der räumlichen Lage der Ackerschonstreifen bzw. der Ruhezonen für Wiesenvögel" ist sehr gut angenommen worden. Bei den von diesem Zuschlag profitierenden Fördermaßnahmen haben ca. 70 % der geförderten Flächen diese zusätzliche finanzielle Honorierung erhalten. Effektivität und Effizienz dieser AUKM konnte dadurch erheblich gesteigert werden. Die AUKM erzeugen aufgrund der naturschutzfachlich sinnvollen Lage der Förderflächen einen signifikanten Effekt.
Die Inanspruchnahmen im Einzelnen:
- Naturschutzgerechte Ackernutzung: 81 %
- Ruhezone in den Schwerpunkträumen des Wiesenvogelschutzes: 81 %
- Ruhezone in den Maßnahmen zum Schutz Nordischer Gastvögel: 67 %
Artikel-Informationen
erstellt am:
30.03.2022
zuletzt aktualisiert am:
05.12.2023