Artikel-Informationen
erstellt am:
01.12.2010
zuletzt aktualisiert am:
04.12.2019
Flächenrecycling
Das Recycling von industriellen, gewerblichen und militärischen Brachflächen ist eine wichtige Komponente zur Stärkung der Innenentwicklung von Städten und Gemeinden. Die Flächen befinden sich häufig in gut erschlossenen Lagen und stellen eine wichtige Alternative zum Bauen „auf der grünen Wiese" dar. Zudem wird in der Regel eine Aufwertung der Umgebung der Brachfläche erzielt. Die Mobilisierung dieser Flächen ist jedoch aufgrund potenzieller Altlasten vielfach mit einem größeren Aufwand verbunden. Exemplarisch sei hier auf das umfangreiche Sanierungsverfahren im Sanierungsgebiet NINO verwiesen. Einer ausgedehnten Industriebrache in der Innenstadt von Nordhorn mit Nachnutzung der denkmalgeschützten Gebäude.
Das Flächenrecycling beginnt mit der Klärung von Altlastenfragen, umfasst stets planerische Aspekte und endet mit der Vermarktung bzw. Nachnutzung der Fläche. Die zu betrachtenden Gesichtspunkte sind vielschichtig, insbesondere bei Grundstücken mit einer langen Nutzungsgeschichte und einem Eintrag von Schadstoffen in den Untergrund. Für eine wirkungsvolle Flächenentwicklung sollten neben städtebaulichen und wirtschaftlichen Belangen immer auch die Belange des Umweltschutzes mit einbezogen werden. Den rechtlichen Rahmen bilden im Wesentlichen das Bundes-Bodenschutzgesetz, die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung sowie das Baugesetzbuch.
Informationen zu Schadstoffbelastungen von Boden und Grundwasser als auch Informationen zum Wohnquartier bilden für ein effektives kommunales Brachflächenmanagement eine sinnvolle Basis. Brachflächenkataster sowie Baulücken- und Leerstandskataster können hierfür hilfreiche Instrumente sein (siehe hierzu auch Flächeninformationen). Weiterführende Informationen über die Altlastenbearbeitung in Niedersachsen sowie Sanierungsmaßnahmen finden Sie unter anderem im aktuellen Altlastenbericht (siehe hierzu auch Ökonomische Instrumente).
Verwahrloste Immobilien
Verwahrloste Immobilien, die sich in einem mangelbehafteten Zustand befinden, können für die städtebauliche Erneuerung ein Problem darstellen. Aufgrund ihrer negativen Ausstrahlung besteht mancherorts die Gefahr, dass die gesamte Umgebung der Immobilien in Mitleidenschaft gezogen wird. Um dem entgegen zu wirken bietet das Baugesetzbuch mit dem Rückbau- und Entsiegelungsgebot des §179 eine Regulierungsmöglichkeit bei Missständen oder Mängeln gegen verwahrloste, wirtschaftlich nicht mehr nutzbare Gebäude. Auch hier können Förderprogramme unterstützend wirken.
Nachnutzung von Althofstellen
Die Nachnutzung alter, leerstehender Gebäude kann eine wichtige Komponente bei der Entwicklung von Dörfern darstellen. Exemplarisch sei hier auf das Modellprojektzur Umnutzung landwirtschaftlicher Altgebäude und Hofanlagen verwiesen. Im Rahmen des Projekts wurde als Beitrag zur Vitalisierung von Ortskernen unter anderem in der Samtgemeinde Geestequelle (Landkreis Rotenburg/Wümme) in vorher leerstehenden Gebäuden eine Mehrgenerationenhaus im Dorfkern geschaffen. Nähere Informationen zur Förderung der Dorfentwicklung und des Flächenmanagements für Klima und Umwelt finden Sie hier.
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01.12.2010
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04.12.2019