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Abschlussberichte der 8. Regierungskommission „Nachhaltige Umweltpolitik und Digitaler Wandel“

Aufgabe der 8. Regierungskommission war es, die Niedersächsische Landesregierung hinsichtlich ihrer Strategien zum Thema „Nachhaltige Umweltpolitik und Digitaler Wandel“ zu beraten und Empfehlungen an Politik und Wirtschaft abzugeben. Sie sollte die Praxiserfahrung der niedersächsischen Wirtschaft in die Lösung von Umweltproblemen einbringen. Die Themen spiegeln konkrete niedersächsische Frage- und Problemstellungen wieder, zu denen in Arbeitskreisen Lösungsvorschläge erarbeitet wurden. Im Mittelpunkt stand dabei die nachhaltige Stärkung des Standortes Niedersachsen und in diesem Zusammenhang die Unterstützung der den Standort prägenden kleinen und mittleren Unternehmen.

Es wurden zu folgenden Themen Arbeitskreise eingerichtet:

· Umweltpolitik in Zeiten des Digitalen Wandels

· Emissionsrechtehandel

· Hemmnisse der Sektorkopplung

· Nachhaltige Chemikalienpolitik

· Produktverantwortung und Ressourceneffizienz

· Kreislaufwirtschaft

Die Arbeitsergebnisse und Empfehlungen der 8. Regierungskommission wurden in sechs thematisch getrennten Abschlussberichten vorgelegt.

Zudem hat die 8. Regierungskommission nach der Gutachtenerstellung der Fa. Ökopol-Institut für Ökologie und Politik GmbH Empfehlungen zu den beiden Themenfeldern beschlossen und diese ebenfalls veröffentlicht.

Die Abschlussberichte können Sie hier herunterladen oder kostenlos bestellen.

Die 8. Regierungskommission hat u. a. die folgenden Ergebnisse und Empfehlungen erarbeitet:



AK „Umweltpolitik in Zeiten des Digitalen Wandels“

Der Arbeitskreis „Umweltpolitik in Zeiten des Digitalen Wandels“ hat sich dem Thema „Genehmigungsverfahren“ gewidmet. Die Arbeit resultierte in Empfehlungen zur Digitalisierung dieser Verfahren. Die Schwerpunkte lagen auf der Balance zwischen Transparenz und Know-how-Schutz, Datenschutz und Umweltinformation, sowie Daten- und Informationssicherheit. Die Ergebnisse umfassen die dringende Empfehlung zur Einführung einer digitalen zentralen Austauschplattform. Diese Plattform dient dazu, das schützenswerte unternehmerische Know-how zu bewahren und gleichzeitig eine maximale Transparenz in Genehmigungsverfahren zu ermöglichen. Die digitale Transformation im Bereich der Genehmigungsverfahren verspricht eine erhebliche Steigerung der Effizienz, Datensicherheit und Bürgerbeteiligung

Über den Arbeitskreis hinaus wird die Plattform Digitale Behördenkommunikation derzeit im Geschäftsbereich des Ministeriums getestet, insbesondere im Bereich der immissionsschutzrechtlichen Verwaltungsverfahren. Die enge Einbindung der Gewerbeaufsichtsverwaltung mit zwei Ämtern und Landkreisverwaltungen in die Pilotphase stellt sicher, dass die Umsetzung praxisgerecht erfolgt.

Im Zusammenhang des Themas „Umweltdaten“ hat das PUUK-Projekt sich mit dem steigenden Bewusstsein für Umwelt- und Klimaschutzthemen auseinandergesetzt und ein innovatives Portal für Umweltinformationen als Pilotprojekt entwickelt. Bürgerinnen und Bürger können Umweltdaten einfach einsehen und verstehen, während Unternehmen durch das Portal bei der Erstellung von Umweltberichten unterstützt werden. Barrieren wie mangelnde Kenntnis von Umweltportalen und die Unverständlichkeit der Inhalte wurden adressiert. Die Partizipation der Bürgerinnen und Bürger an der Erfassung von Umweltdaten wird gefördert, mit Potenzial für regionale Anpassungen und Erweiterungen. Die Einführung in Kommunen und Unternehmen sowie die Nutzung als White-Label-Lösung sind zukünftige Perspektiven.

Abschlussbericht Arbeitskreis Umweltpolitik in Zeiten des Digitalen Wandels


AK „Emissionsrechtehandel“

Die Regierungskommission hat sich umfassend mit rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen und deren Auswirkungen auf niedersächsische Unternehmen, die dem Emissionshandel unterliegen, befasst.
Es wurde eine Analyse der Auswirkungen der dritten Emissionshandelsperiode 2013 – 2020 und der Änderung der Emissionshandelsrichtlinie für die vierte Emissionshandelsperiode 2021 – 2030 auf niedersächsische Betriebe durchgeführt.


Aufgrund zahlreicher den Emissionshandel betreffenden Rechtsänderungen ist - basierend auf einem Vorschlag zur Änderung der europäischen Emissionsrichtlinie - eine Weichenstellung zur Aufnahme weiterer Sektoren in das nationale Emissionshandelssystem erfolgt.


Im Zuge des in 2021 in Deutschland eingeführten Brennstoffemissionshandelsgesetzes wurde ein Positionspapier erarbeitet, welches die Ausgestaltung des Gesetzes im Hinblick auf die Betroffenheit der niedersächsischen Wirtschaft erörterte. Es beschreibt Aspekte zur Vermeidung oder Minderung zusätzlicher Belastungen von Unternehmen, die bereits vom europäischen Emissionshandel betroffen sind.

Abschlussbericht Arbeitskreis Emissionsrechtehandel


AK „Hemmnisse der Sektorkopplung und Lösungsansätze“

Der Arbeitskreis „Hemmnisse der Sektorkopplung und Lösungsansätze“ hat sich in der Zeit von 2018 bis 2021 umfassend mit den Potentialen der Sektorkopplung sowie den technischen, rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen befasst. Auf dieser Basis wurden das Leitbild „Energieland Niedersachsen - Modellregion der Sektorkopplung“ und konkrete Empfehlungen zur Unterstützung der Sektorkopplung erarbeitet. Im Fokus stand dabei neben der Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien sowie zentraler Sektorkopplungstechnologien insbesondere die Rahmenbedingungen für eine sektorübergreifende Nutzung des regenerativen Stroms. So wurden u.a. Empfehlungen für eine Reform der staatlich induzierten Energiepreisbestandteile ausgearbeitet.

Die von der Regierungskommission beschlossenen Empfehlungen sind unter anderem in die Erarbeitung von niedersächsischen Initiativen im Bundesrat sowie in die Erarbeitung von niedersächsischen Beschlussvorlagen für das Energieministertreffen, dem Vorläufer der heutigen Energieministerkonferenz, eingeflossen. Beispielhaft sind hier die niedersächsische Bundesratsinitiative für einen zielorientierten Ausbau der Erneuerbaren Energien und einen adäquaten Rahmen für den Übergang in die Post-EEG-Phase, die am 19.05.2020 von der Niedersächsischen Landesregierung auf den Weg gebracht wurde, sowie der Beschluss des Energieministertreffens „Einstieg in eine zukunftssichere Finanzierungsarchitektur für das erneuerbare Energiesystem“ vom 04.10.2021 anzuführen.

Abschlussbericht Arbeitskreis Hemmnisse der Sektorkopplung


AK „Nachhaltige Chemikalienpolitik“

Der Arbeitskreis nachhaltige Chemikalienpolitik hat sich insbesondere mit den Ansatzpunkten für die Fortentwicklung der europäischen Regelungen in der Chemikalienpolitik, insbesondere der REACH-Verordnung und dessen Instrumenten befasst, und dazu Empfehlungen ausgesprochen. Von besonderer Bedeutung waren darüber hinaus die Schnittstellen zur Produktpolitik und der Abfallwirtschaft, wie der Einsatz von biologisch abbaubaren Kunststoffen und die Nutzungsmöglichkeiten des chemischen Recyclings. Insgesamt wurden vom Arbeitskreis sieben Empfehlungen und zwei Handreichungen verabschiedet.

Abschlussbericht Arbeitskreis Nachhaltige Chemikalienpolitik


AK „Produktverantwortung und Ressourceneffizienz“

Die Regierungskommission hat sich mit den Themen: „Fortentwicklung der Produktverantwortung“, „Regime der Herstellerverantwortung“ sowie „Abfallvermeidung“, „kritische Rohstoffe“ und „Umsetzung der EU-Kunststoffstrategie“ beschäftigt.

Zur Erreichung der in Zukunft anvisierten Recyclingziele wurden zahlreiche Empfehlungen ausgearbeitet, die neben dem eigentlichen Recyclingprozess u. a. auch die Förderung eines recyclingfähigen Designs, die Verbesserung der Sammelqualität sowie die Erhöhung des Erfassungsgrades umfassen.

Ziel der Abfallvermeidung war die Stärkung der Reparatur und Unterstützung des Reparaturgewerbes in Niedersachsen als Beitrag für den Ressourcen- und den Kilmaschutz. So wurden Empfehlungen für Maßnahmen ausgearbeitet, mit deren Umsetzung langfristig ein breites und flächendeckendes Reparaturangebot in Niedersachsen sichergestellt und die Nachfrage nach Reparaturdienstleistungen erhöht werden sollen.

Zur Optimierung der Durchführung der Notifizierungsverfahren wurden Empfehlungen aus-gearbeitet, die eine einheitliche und sachrichtige Handhabung dieses Verfahrens für Kunststoffverpackungen gewährleisten sollen.

Es wurden Empfehlungen zum Bereich „Produktverantwortung und Ressourceneffizienz“, zur Novelle des Elektro- und Elektronikgesetzes und der neuen Elektro- und Elektronik-Altgeräte Behandlungsverordnung erarbeitet.

Abschlussbericht Arbeitskreis Produktverantwortung und Ressourceneffizienz


AK „Fortentwicklung der Kreislauf- und Abfallwirtschaft der Kreislauf- und Abfallwirtschaft“

Die Regierungskommission hat sich mit der Umsetzung der fünfstufigen Abfallhierarchie und den Hemmnissen beim Recycling bestimmter Stoffströme auseinandergesetzt.

Zur Gewerbeabfallverordnung wurden Kriterien zur Beurteilung der vorrangigen Optionen der Getrenntsammlung und der Sortierung von Gemischen als Empfehlung an die Landesregierung herausgearbeitet, welche inzwischen für Niedersachsen in einem Erlass umgesetzt worden sind.

Eine weitere Empfehlung befürwortet in der künftigen Altholzverordnung die energetische Verwertung in Biomasseheizkraftwerken, Biomasseheizwerken und Biomassenkraftwerken zur regionalen Wärmeerzeugung als gleichrangig zur stofflichen Verwertung auch für unbelastetes Altholz der Klasse 1 anzuerkennen.

Die Regierungskommission befasste sich auch mit der Einordnung von Verwertungsverfahren im Grenzbereich zwischen Recycling und der energetischen Verwertung. Sie empfiehlt sich für das auf EU-Ebene bereits diskutierte Konzept der Einordnung als „Co-Processing“ und die Berücksichtigung der stofflich verwerteten Anteile bei den Recyclingquoten einzusetzen.

Die Regierungskommission hat eine Empfehlung zum Recycling von Baustoffen hinsichtlich zulässiger Asbestgehalte erarbeitet, die von Niedersachsen in den Ad-hoc-Ausschuss zur Überarbeitung der Bund-Länder-Vollzugshilfe LAGA-Mitteilung 23 „Entsorgung asbest-haltiger Abfälle“ eingebracht wurde.

Für das Recycling von CFK-Komponenten in Rotorblättern von Windkraftanlagen schafft eine weitere Empfehlung einen Anreiz für Anlagenhersteller, sich auf Bundesebene für die Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen für ein recyclinggerechtes Ökodesign für Rotorblätter einzusetzen und auf das Instrument der Umweltdeklarationen (EPD) hinzuweisen.

Im Bereich der Verpackungsabfälle sollte die unzureichende stoffliche Verwertbarkeit von Verbundverpackungen stärker als bislang bei der Festsetzung der Lizenzentgelte nachteilig berücksichtigt werden.

Abschlussbericht Arbeitskreis AK „Fortentwicklung der Kreislauf- und Abfallwirtschaft der Kreislauf- und Abfallwirtschaft“


Gutachten zur EU-Kunststoffstrategie

Zur Bearbeitung des Auftrags der Regierungskommission wurde ein Gutachten vergeben, welches sich mit den zwei ausgewählten Themenfeldern „Umsetzung der Einweg-Kunststoff-Richtlinie“ und „Kunststoffrecycling an der Schnittstelle REACH & Abfall“ auseinandersetzt.

Auftragnehmer war die Fa. Ökopol-Institut für Ökologie und Politik GmbH. Das Gutachten wurde in Begleitung von Arbeitsgruppen erstellt. Am Ende wurden die Ergebnisse der beiden Arbeitsgruppen in einem Gutachten zur EU-Kunststoffstrategie zusammengeführt, welches die Grundlage der Empfehlungen der Regierungskommission an die Landesregierung darstellt. Die Erarbeitung des Gutachtens fand prozessbegleitend zu den aktuellen Entwicklungen statt und die weiteren Initiativen und Programme auf den unterschiedlichen Ebenen (EU, Bund, Länder) zu dem Thema wurden dabei im Blick behalten.

Gutachten zu zwei ausgewählten Themenfledern der EU-Kunststoffstrategie


Die 8. Regierungskommission hat nach der Gutachtenerstellung folgende Empfehlungen zu den beiden Themenfeldern beschlossen:

Empfehlungen der AG Kunststoffstrategie zum Themenfeld Umsetzung der Einweg-Kunststoff-Richtlinie

Empfehlungen der AG Kunststoffstrategie zum Themenfeld Kunststoffrecycling an der Schnittstelle REACH und Abfall

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