Fördermöglichkeiten zum Moorschutz
Maßnahmen zum Moorschutz sind über verschiedene Programme bzw. Richtlinien auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene förderbar.
Landesebene und EU
Diese Fördermöglichkeiten sind auf Landesebene verfügbar:
ELER- Förderperiode 2023 - 2027 (KLARA)
Förderrichtlinie „Erhalt und Entwicklung der Biologischen Vielfalt“ (BiolV)
> mehrAgrarumwelt- und Klimamaßnahmen
- BK 1 Moorschonender Einstau
- AN 3 Dauerhafte Umwandlung von Acker in Grünland
EFRE
Innovation durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen: Innovationen für Klimaschutz in Mooren, d.h. Entwicklung und Erprobung von moorschonenden Wirtschaftsweisen, Entwicklung und Erprobung von Produktions- und Verwertungsverfahren für Erzeugnisse aus moorschonender Bewirtschaftung.
GAK-Fördermaßnahmen Naturschutz
Maßnahme A „Grunderwerb in Schutzgebieten“:
Grunderwerb zum Zwecke der Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen sowie Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten in Schutzgebieten der Agrarlandschaft.
„Maßnahme B „Förderung der Insektenvielfalt“:
Grunderwerb, investive Maßnahmen und Erstellung von Schutzkonzepten einschließlich notwendiger Voruntersuchungen zum Zwecke der Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen sowie Lebensstätten für Insekten der Agrarlandschaft.“
Bundesebene
Darüber hinaus liefert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) einen wichtigen Beitrag. Hierbei sind unter anderem gezielte Förderungen zum Schutz intakter Moore und Wiedervernässungen geplant.
Artikel-Informationen
erstellt am:
13.05.2024
zuletzt aktualisiert am:
21.11.2024