Luftreinhalteplan Osnabrück
1. Erstellung
In der Stadt Osnabrück wurde im Jahr 2006 an der Messstation Osnabrück-Verkehr des Lufthygienischen Überwachungssystems Niedersachsen (LÜN) der zulässige Immissionsgrenzwert (Tagesmittelwert) für Feinstaub (PM10) und auch der für 2006 geltende Immissionsgrenzwert incl. Toleranzmarge für Stickstoffdioxid (NO2) überschritten. Der Rat der Stadt Osnabrück hatte daher einen Luftreinhalte- und Aktionsplan Osnabrück aufzustellen und im Dezember 2008 beschlossen.
2. Sachstand bis 2010
In der Stadt Osnabrück wurden im Jahr 2010 immer noch NO2-Jahresmittelwerte über dem Grenzwert von 40 µg/m³ registriert. Für das Stadtgebiet von Osnabrück wurde durch das GAA Hildesheim der Bericht „Modellgestützte Voruntersuchung zur Fortschreibung des Luftreinhalteplanes im Rahmen der NO2-Notifizierung - Osnabrück –“ erstellt. Er diente u.a. auch zur Ermittlung der Luftschadstoffbelastungen im Hauptstraßennetz für das Bezugsjahr 2010 unter Berücksichtigung der 1. Stufe der Umweltzone. Für den im Jahr 2010 geltenden Grenzwert für PM10 von 40 µg/m³ wurde im Stadtgebiet Osnabrück mit PM10-Jahresmittelwerten bis zu 29 µg/m³ nur eine geringe Wahrscheinlichkeit für eine Überschreitung ermittelt. Zwei Abschnitte in der Lotter Straße und der Martinistraße mit PM10-Jahresmittelwerten von 29 µg/m³ wiesen mit einer geringen Wahrscheinlichkeit auf die Überschreitung des Tagesgrenzwertkriteriums hin. Die Berechnung des NO2-Jahresmittelwertes ergab für mehrere Straßenabschnitte Überschreitungen des Grenzwertes.
3. Fristverlängerung zur Einhaltung des NO2-Jahresgrenzwertes
Die Stadt hat daher gegenüber dem Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz zur Weiterleitung an das Bundesumweltministerium und die Europäische Kommission mitgeteilt, von der Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Fristverlängerung für NO2 bis 2015 zur Einhaltung des NO2-Grenzwertes Gebrauch machen zu wollen. Gegen die Verlängerung der Frist für die Einhaltung des in Anhang XI der Richtlinie 2008/50/EG festgesetzten NO2-Jahresgrenzwerts wurden keine Einwände erhoben. Die Verlängerung galt bis zum 1. Januar 2015 (Beschluss der Europäischen Kommission vom 20.2.2013 (C(2013) 900 final)).
4. Entwicklung der Luftqualität
Anfang des Jahres 2020 wurde in der Straße Neuer Graben wohngebäudenah ein NO2-Passivsammler installiert. Die Messung an der Baufluchtlinie zeigte NO2-Konzentrationen von 36 µg/m³ im Jahr 2020 und 34 µg/m³ im Jahr 2021. Dementsprechend konnte auch wohngebäudenah messtechnisch die Einhaltung des Jahresgrenzwertes von 40 µg/m³ festgestellt werden.
Artikel-Informationen
erstellt am:
09.01.2009
zuletzt aktualisiert am:
01.08.2022